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seine» KönigeS gegen da» HauS Oesterreich hinderte ihn, zumVortheile der Bündner gegen die schon ängstlich gewordenen Be-wohner der Herrschaften etwas vorzunehmen, oder den Bündncrnzu gestatten, sich selbst Recht zu verschaffen.
Aller Orten fühlte man den Einfluß der Jesuiten und einesaufgeregten ReligionseisecS. Im Jahr 1626 hatte es der Bi-schof Hildebcand in Wallis endlich dahin gebracht, daß die nochübrig gebliebenen Neformirten ihrem Glauben entsagen oder dasLand verlassen mußten. Neue Streitigkeiten zwischen betzöcnReligionstheilen in Glarus beseitigten 1628 eidSgenössische Schied-richter-, allein gleich nachher erhoben sich andere zwischen diesemOrte und Schwyz, weil auch dieß Mahl das letztere keinen re-formirten Glarner als Landvogt zu Utznach dulden wollte (*).In eben diesem Jahre forderte der Bischof von Basel wiederdaS dortige Münster, und Kaiser Ferdinand H vereinigte seineAufforderung mit derjenigen des Bischofs. Noch mehr beunru-higte sein allgemeines Restitution« - Edict vom 6 März 1629,welches von den protestantischen Reichsständen die Jurückerstat-tung aller seit dem Paffauischeu Vertrage von 1552 erworbenenoder eingezogenen katholischen geistlichen Güter forderte. DiePolitik und das feindselige Verhältniß gegen Oesterreich bewo-gen zwar den König von Frankreich, die Basler seine Unter-stützung hoffen zu lassen; aber bald nachher wurden in der Land-schaft Ge.r die Genferschen Kirchengüter mit Sequester belegt,
' so daß 1631 die evangelischen Orte sich für Genf verwendenmußten. Tief wurde die Ruhe der EidSgenossen durch die An-sprüche des Abts von St. Gallen und des Bischofs von Cou-stanz auf die Patronatsverhältnisse und die Matcimonialgecichts-barkeit im THurgau und Rheinthale erschüttert. Das Aüriche-rische Ehegericht hatte seit der Reformation diese letztere über dieEvangelische» in den gemeinen Herrschaften ausgeübt. Ein rc-forniirtcr Thurgauer, welcher seine Mitgevatterinn heirathen
(*) >6z8 wurde diese Streitigkeit endlich beseitigt.