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So erhielten die Eid-genossen, welche nur die Befreyungder Stadt Basel und anderer ihrer Glieder von den Reich-ge-richten nachgesucht hatten, eine gänzliche Befreyung, deren Formum so viel wichtiger war, weil sie die Sanction eines allgemei-nen Deutschen Friedenskongresses und seiner Gewährleisser enthielt,ohne daß die Eidsgenossen am Kriege Theil genommen hatten.Nach Verfluß eines Jahres und eines Tages kam Weitstem wie-der nach Hause. An die Kosten zahlten Zürich und Bern jedes1500, Schafhausen 1000 Gulden. Von Beyträgen andererOrte findet sich keine Anzeige.
Mittlerweile trat das Kammergericht wieder für Wachternauf, Und am 31 August 1618 erließen die Reichsstände ausOsnabrück ein Schreiben an Basel, worin Wachter empfohlenund eine erkleckliche Summe ein für alle Mahle zur Unterhaltungdes Kammergerichtes gefordert wurde. Jetzt erwachte der ehe»mausige Geist der Eidsgenossen wieder. Die Tagsatzung be-schloß, die Ehre mit dem Schwerte zu behaupten, 70 Fahnen,jede zu 3oo Mann, 30 Compagnien Reiter und 24 Stücke inBereitschaft zu halten; auch sollte keinen NeichSgütern der Paßüber den Gotthard und durch Bünden gestattet werden. DerKaiser entsprach dem Begehren der Eidsgenossen, und befahldem Kammergerichte, keine wettern Schritte zu thun. Gleich-wohl erließen die beharrlichen und gegen die Beschränkung ihrerSporteln nicht gleichgültigen Cameralen neue Arreste auf Baye-rische KaufmannSgüter, welche I6Z0 die Eidsgenossen bewogen,den Urncrischen Oberst Zweyer und den Bürgermeister Wettstcinnach Wien an den Kaiser zu senden, dessen erneuerte Befehleendlich dem Frieden-artikel Erfüllung und den Eidsgenossen Ruheverschafften. Eine neue Anregung des Reichstages, 1654, be-seitigte endlich ein kaiserlicher Erlaß.
Die evangelischen Orte halten dem Bürgermeister Wettsteinbey seiner Sendung den Auftrag gegeben, sich für die Wieder-herstellung des geächteten Churpfälzischen Hauses zu verwende».Noch in andern Fällen glaubten die Eidsgenossen, ein freye-,