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Zweyter Band.
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mundi'ngen, eine Stunde von der Hauptstadt, stand, drohte mitAbschneidung der Lebensmittel und einem allgemeinen Tumulte,wenn nicht seinen Forderungen entsprochen werde. Andere Ab-theilungen des Wernerischen Landvolkes schloffen Aarau undAarburg ein, und hielten die Paffe bey Güminen und Windischbesetzt. Die Bothschaft, welche Wern den Aufbruch des eidsge-nössischen HrilftheereS verkündigen sollte, war von den Bauernaufgefangen und erbrochen worden; groß die Verlegenheitin der Stadt. Vom 25 May an ward unterhandelt. DieObrigkeit bewilligte eine Amnestie, die Dezahlung von 5o,vooPfund, doch nur als eine Unterstützung der Armuth, nicht alsEntschädigung oder für die Kriegskosten. Sie gab zu, ein Amtmöge über Angelegenheiten mit zwey bis drey benachbarten zu-sammen treten, verhieß bessere Ordnung im Schuldenwesen undin der öffentlichen Verwaltung; die Landvögte sollen die unrecht-mäßig bezogenen Strafgelder zurück geben; doch Alles nur unterder Bedingung, daß die Unterthanen Gehorsam leisten, dieWaffen niederlegen, sich aller Thätlichkeiten enthalten, huldigenund ihren Wund*) anfgeben. Der Vertrag, welcher auf demMurifelde am May geschlossen wurde, drückte sich über dieseBedingungen ausführlich, nur im Allgemeinen hingegen überjene Bewilligungen aus; allein in den Umgebungen der Stadtplünderten jetzt noch zügellose Haufen, und schon am 26 hatteBern Zürich und die Eidsgenossen gemahnt. Am Zo erschienendie Waatländer und andere Getreue, an. welche sich nun, nachBernS erneuerter Aufforderung, auch Freyburg anschloß, vorAarberg, ohne Widerstand zu finden. Noch an demselben Tagesprach Bern dem Rathe zu Luzern Muth ein, und sagte sich

(*) Hätte dieser sich behauptet, so wären die Obrigkeiten derCantone vereinzelt in der großen Verbindung da gestanden, undihre Macht würde sich in die Länge noch weniger behauptet haben,als diejenige des Reiches, der Fürsten und Herren gegen die Bündeder EidSgenoffen.