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Zweyter Band.
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werden, als hingegen das bereits entschiedene KriegSglück denBernern ein rücksichtsloseres Verfahren erlaubte, mißbilligtenanfänglich die strengen Maßregeln; allein man kam bald über-ein, daß der obere Aargau dem Befinden seiner Herren über-lassen werde, der untere hingegen der Uebereinknnft von Mel-lingen genießen und nicht entwaffnet werden sollte. Keiner derVerhafteten zeigte einen ausgezeichneten Charakter; die meistensuchten die Schuld auf Andere zu wälzen. Nur in den Aus-sagen des UrS Lack von Bonmveil finden sich die Worte,man habe ihm gesagt, es treffe dar Vaterland an. Mehrerewurden von den Richtern gefragt, ob sie die Kunst verstehen,sich fest und gefroren zu machen. — Leuenberger wurde zuBern enthauptet, sein Kopf mit dem Dundesbriefe auf denGalgen geheftet, der Leib geviertheilt, Schybi zu Surfte hin-gerichtet. Ein Kriegsgericht verurtheiltc zu Aofingen mehrereAnstifter des bewaffneten Widerstandes gegen das eidgenössischeHeer aus den Gebiethen von Luzern, Solothurn und demuntern Aargau zum Tode, unter diesen den Untervogt Jeltnervon Buchsiten, ungeachtet der dringenden Fürsprache deS Fran-zösischen Gesandten. Lange hatte Solothurn sich geweigert,seine Schuldigen auszuliefern. — Au Mellingen beurtheilte einanderes Kriegsgericht die Freyämtner, und nach Aufhebung des-jenigen zu Aofingen sprachen die einzelnen Orte noch vieleTodes-, Verbannungs- und Geldstrafen über ihre Fehlbareuaus. Au Basel wurden Einer durch den Strang, Sechs durchdas Schwert hingerichtet, die Stadt Liestall um Vorrechte ge-straft.

Ueber die Kriegskosten zerfielen die Orte unter sich selbst.Von Solothurn forderten die übrigen einen Beytrag, weil esnichts für die Unterdrückung des Aufruhrs gethan, sein Volkaber gegen die Miteidsgenossen die Waffen getragen habe. Eswandte sich an la Barde. Dieser schrieb im Nahmen seinesÄöniges au die eidgenössischen Anführer, welche ihm aber männ-lich antworteten, diese Sache berühre ihn nicht. Die Solo-