Band 
Zweyter Band.
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sich fl'ir das ausgelegte Geld erhöhten wolle, gesprochen (*) undbeschlossen wird, die Verwendung von Geld, Speisen, Ge-tränken, u. s. f. für die Erhaltung von Landvogteyen soll gänz-lich verbothen seyn; die neuen Lanövögte sollen durch einen Eidbekräftigen, daß sie keine solchen Mittel gebraucht haben; siedürfen sich neben den Strafgeldern keine Geschenke geben lassen.Auch für die eidsgenöffischen Bothen auf die Jahrrechnungwurde eine Verordnung gemacht und überdieß festgesetzt, fremderHerren Geschäfte sollen auf den Tagleistungen bald beseitigt werden,damit ihre Gesandten nicht nöthig haben, sich lange aufzuhalten.Weil die unabhängigen Landsgemeinen sich in der Vergebungder gemeinschaftlichen Landvogteyen wenig an diese Verordnungenkehrten, so rissen allmählig wieder mancherley Unordnungen inder Verwaltung eins**). Weniger vergaßen die herrschendenStädte der schreckenden Erfahrungen, und Lern insbesonderevermehrte seine Wachsamkeit auf die Beamten.

Alle EidSgenossen hätten sich aufs neue überzeugen sollen,daß nur Eintracht bey großen innern und äußern Gefahren sieretten könne. Einzelne hatten sich nach langjähriger Feind-schaft während des Aufstandes rührende und ansprechende Au-sicherungen gemacht. Man hatte gesehen, wie die Empörtenvon beyden Religionen sich leicht zu Bündnissen und ohneSchwierigkeiten zu einer Formel ihrer Beschwörung vereinigten,was hingegen den Regierenden seit mehrern Menschenaltern nichtbeygebracht werden konnte, und daß das katholische EntlibuchBerns Geistlichkeit und ihre Kanzeln zur Fürsprache aufrief.So erneuerte sich noch ein Mahl der Wunsch, die Bünde derEidsgenoffen wieder zu bekräftigen. Die Evangelischen brachtenihn 165L zur Sprache, und man unternahm es, die alten

(") Die Unordnungen und ihre Folgen werden ausführlich undin noch stärker» Ausdrücken geschildert.

<?') Noch viele Jahre später erscheint die Reformation dergemeinen Herrschaften in den Abschieden.