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nach anS der Familie von Hospital, zu Aürich ein. Schon1622 waren Sebastian von Hospital und noch zwey Lindere ge-fangen gesetzt und bestraft worden, weil sie gesagt hatten, mansollte die Dündner nicht stecken lassen; dort sey der Glaubefrey. Später wurden Andere in Untersuchung und zur Strafegezogen. Diejenigen, welche jetzt ihre Heimath verließen, hat-ten von Aürich Wucher erhalten, dort einige Verbindungen ge-schloffen, nicht selten die Beobachtung kirchlicher Gebräucheunterlassen, und eben waren Untersuchungen gegen sie eingeleitet,als sie, durch Freunde gewarnt, die Flucht ergriffen, undungeachtet ihrer Anzahl und der kleinen Kinder, welche sie mitsich führten, unbemerkt am 23 September Morgens um 4 Uhr zuCappel ankamen. Sogleich ließ Schwyz sie als „faule, mein-eidige und landesflüchtige Leute" vorladen; Aürich hingegen ge-währte ihnen Schutz, Verpflegung und unterstützte ihre Bitteum Verabfolgung des zurückgelassenen Vermögens, welches aufmehr als i5,ooo Kronen geschätzt wurde. Schwyz antworteteheftig, beschuldigte sie der Wiedertäuferey. Aürich ließ sie nunüber ihre religiösen Ansichten prüfen und erkannte in ihnen Ge-nossen seines Bekenntnisses. Viele Freunde und Verwandte derEntflohenen waren sogleich verhaftet und im Hauptflecken gefangengesetzt worden. Aur nähmlichen Aeit hatten die evangelischenOrte theils wegen der Waldenser, theils wegen ihrer eigenenAngelegenheiten zu Peterlingen mit den Residenten von Eng-land und Holland eine Zusammenkunft gehalten, sich auf alleFälle dem Protector zu einer Unterstützung an Geld empfohlen,und seine Verwendung um Einschließung in den nächsten Frie-den zwischen Frankreich und Spanien nachgesucht, weil siedarin ein Schutzmittel gegen das Lorromäische Bünöniß zufinden hofften. — An Schwyz ließen sie zuerst schriftlich, danndurch eine aus zehn Gliedern bestehende Gesandtschaft Für-bitten für die daselbst Verhafteten und die Forderung des freyenZuges (der freyen Auswanderung und Wegziehung des Ver-mögens) sowohl für diese Unglücklichen, als für die Entflohenen,