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mit Berufung auf ähnliches Verfahren von ihrer Seite, ge-langen. Schwyz antwortete, die Angeschuldigten seyen ihm mitEiden verpflichtet, wiederhohlte die Anklage der Wiedertäuferey,und nichts desto weniger gaben Schwyz und Luzern den Züri-chern zu verstehen, diese Leute hätten von ihnen Anleitung er-halten. Das Vermögen der Entflohenen wurde eingezogen,von den Eingekerkerten drey Männer und eine Frau hingerichtet,ein Mann und zwey Frauenspersonen in die Inquisition zuMayland abgeliefert. Dem Balthasar Anna, welcher mehrereMahle war gefoltert worden, gelang es, zu entrinnen und sichauch nach Zürich zu retten. — In dem Verfahren der Schwyzerglaubten die Evangelischen zu erkennen, was auch ihnen bevorstehen würde, wenn die Katholischen das Uebergewicht er-halten sollten; diese hingegen sahen in öeni Benehmen der Züri-cher ein stetes Streben, ihren Glauben auszudehnen. Schwyzgründete sein Verfahren auf eine schon während des Cappeler-Krieges gemachte Verordnung, daß Abtrünnige von der katholi-schen Religion als Staatsverbrecher angesehen werden sollten.Zu Zürich und in den V Orten trug die Geistlichkeit sehr vielbey, die Gemüther zu erhitzen. Beyde Neligionstheile hieltenabsonderliche Zusammenkünfte. Durch neue Befestigungen gabdie Stadt Baden das erste auffallende Zeichen wahrscheinlicherFeindseligkeiten. Im November versammelte sich daselbst einevon Zürich auf öe la Barde's Wunsch ausgeschriebene Tag-satzung; aber vergeblich empfahl er Versöhnung und Eintracht,indem er zu bedenken gab, daß unvermeidlicher Untergang dieFolge eines innern Krieges seyn würde; denn im Ernste wünschteFrankreich, welches jetzt ohnehin Schweizerischer Söldner be-durfte , die Deybehaltung des Friedens.
Zürich forderte, auf viele Beyspiele eines solchen Verfahrensvon Seiten der Reformirten gestützt, nochmahls die Abfolgungder Güter, Schwyz die Auslieferung der Entflohenen. Nunrief jenes das eidsgenössische Recht an, und dieses verweigertedasselbe mit Beziehung auf seine unbeschränkte Landeshoheit.