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und die Grafschaft Baden besetzt; doch vermochten es die Unpar-teyischen auch dieß Mahl, die Bewaffneten aus dem Felde zuführen (*); und am 5 September sprach endlich die Mehrheitder im Thurgau regierenden Orte das Urtheil über die ange-schuldigten Wigoldinger aus. Zwey wurden enthauptet, zweyzum Pranger und die Gemeine selbst zur Bezahlung großerKosten verurtheilt. Zürich überließ man die Beurtheilung seinerFehlbaren.
So ging die Gefahr eines neuen innern Krieges glücklicherWeise vorüber. Gleichwohl hatte Zürich den Generalstaaten,,Kurpfalz, Hessen-Cassel und Würtemberg bereits ausführlicheNachricht von dem Vorgegangenen gegeben, und auf möglicheFälle sich ihre Hülfe ausgebethen; denn es walteten noch mancheStoffe der Zwietracht, vor allem aus wegen der Harten politi-schen und kirchlichen Bedrückungen, welche die Toggenburgervon dem Abte zu St. Gallen erfuhren.
Reformirte Prediger geriethen in Anklage, weil sie in ihrenCatechisationen den Satz ausgeführt hatten, der Mensch-sey nichtfähig, die Gebothe Gottes vollkommen zu halten. Als 1663zu Lichtensteig der von seiner Gemeine geschätzte Pfarrer Jere-mias Braun, ein Basier, in einer Passions-Predigt im Geisteseines Zeitalters die Worte gebrauchte, Jesus habe zum Zweckeder Erlösung in Gethsemane Höllenangst ausgestanden, wurdeihm dieß als Gotteslästerung ausgedeutet. Es bedurfte dringen-der Fürbitten und der Verwendung der benachbarten evangeli-schen Orte, um es dahin zu bringen, daß das Landgericht,vor welches der Fürst ihn hatte stellen lassen, den Angeschuldigtennur zur Verbannung und zur Wegführung durch den Landge-richtsdiener verurtheilte. — Einige Zeit nachher entzweyten dieOrte sich darüber, daß nicht nur im Toggenburg, sondern auchin den gemeinen Herrschaften gefordert wurde, der St. Gallische
G) Diese Vermittelungen verschafften der Stadt St. Gallenden beständigen Zutritt zu den eidsgenöffischen Tagleistungen.