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den Niederlanden behielt, ließen die Eiösgenossen sich nicht so-gleich wieder einschläfern, als ob jede Gefahr vorüber wäre,sondern die begonnene Vervollkommnung des Defensionals wurdeweiter ausgeführt. Der einfache Auszug ward auf tZ, 4 oo Mannund 16 Feldstücke festgesetzt, auch ein zweyter und dritter an-geordnet; Berns Contingent auf 2000, diejenigen von Baselund Schafhausen auf 4 oo, Abt von St. Gallen auf 1000,Lauis (*) auf 4 oo, Thurgau auf 600 erhöhet, F.reyburg auf800, Solothurn auf 600, MenöryS und Maynthal auf 100herab gesetzt, auch Baden und Nheinthal jedes auf 200 Manntaxirt worden. Die Contingente wurden in zwey Heers abge-theilt, wovon das eine Anführer von Fürich und Luzern, dasandere von Bern und Uri erhalten sollte. Jeder bedroheteGrenzort war bevollmächtigt, den nächstgelegenen für das ein-fache, doppelte oder dreyfache Contingent zu mahnen, und soeiner den andern. — Man überzeugte sich von dem dringenden Be-dürfnisse eines gewissen Grades von Einheit und Beweglichkeit.Dem Kriegsrathe, in welchen jeder Canton und zugewandteOrt außer einem obern Offizier noch eine' Civilperfon zu er-nennen hatte, die unter gewissen Vorbehalten an die Stelleihrer Obrigkeit treten sollte, gab man sehr ausgedehnte Voll-machten. Ihm ward ein Direetorium, eine. allgemeine Corre-spondenz und die Befugniß zugestanden, den Feind aufzu-suchen, anzugreifen, auch in dessen eigenes Land zu verfolgenund den Frieden selbst, doch auf Ratification, zu schließen. DieGrenzorte waren angewiesen, sich mit Proviant zu versehen,und diesen im Nothfalle zu billigen Preisen zu überlassen. UeberKriegsbedürfnisse, die Gerichtsbarkeit, das Taktische warenzweckmäßige Bestimmungen getroffen
So hatten die Anmaßungen Frankreichs dieses Aufraffen der
G) Lauis, LuggaruS und Mendrps wurde bewilligt, im Falleeines Auszuges stakt, d«>r Mannschaft 10,000 Kronen zu geben.(") Die Zusammensetzung einer Compagnie von 200 Mann