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darüber von den Reformirien, und auf einem neuen Bundestagezu Jlanz wurden die zu DavoS gefaßten kräftigen Beschlüssebis auf Weniges zurück genommen. Die Entlassung des Land-vogtes Reding im Toggenburg erbitterte den Rath zu Schwyzso sehr gegen das Stift St. Gallen, daß dadurch ein Versuchder Orte Schwyz und Glarus veranlaßt wurde, die seit mehrals 200 Jahren nie geforderte Huldigung oder Beschwörung desLandrechtes im Toggenburg 4685 einzunehmen, der aber aufden Widerspruch des Abtes zu St. Gallen und die Vorstellungender übrigen Orte wieder aufgegeben wurde.
Ueber die Gerichtsbarkeit wegen Anwendung des Näherrechtesauf ein Grundstück trennten die Stadt Aug und die GemeineDaar sich so sehr, daß die Bothen der VII übrigen alten Ortesich als Vermittler zu Aug einfanden. Kaum hatte Baar sichendlich bequemt, den Ort der Zusammenkunft, den es nicht fürunparteyisch gehalten hatte, anzunehmen, als zu Aug ein Volks-tumult entstand; denn obgleich man übereingekommen war , keinefremden Beystände zuzulassen, hatten die Baarer den LandschreiberVictor Schorno von Schwyz zu sich berufen und dieß die Bürgervon Aug aufgebracht. Die Unruhestifter wurden bestraft; denVermittelungsversuchen setzten hingegen die Baarer sich beharrlichentgegen; doch vertrugen später die Parteyen sich unter sichselbst, 1687.— Langwierige Grenzstreitigkeiten zwischen Bernund Wallis wurden durch eidsgenöffische Schiedrichter in Absichtauf die Umgebungen von St. Maurice ausgeglichen, wegen derGemmi und des Sanetsches hingegen ohne eine durchgreifendeErörterung 1688 so ausgeglichen, daß man bestimmte, wie weitjeder Theil befugt seyn solle. Wachen auszustellen.
Fünf Fischer des Klosters Münsterlingen wurden 1680 ausder Stadt Constanz überrascht, gefangen dahin abgeführt, undauf » andere wurde geschossen. Nicht nur auf Fischerrechte,sondern auf die Gerichtsbarkeit bis an Las Lhurgauische Ufermachte die Stadt Ansprüche. Der eidSgenöffischen Aufforderung,ihre Rechtstitel vorzulegen, entsprach sie nicht. Eine Conferenz