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Ludwig Krug, Eidam des Bürgermeisters Weitstem, zumRathöherrn und gründete diesen Beschluß auf die Verdienste bey-der Männer. In Wahlsachen und über andere Gegenstände fuhrder Rath fort, die Verfassung zu umgehen, versammelte seltenoder nur der Form wegen den großen Rath, und man ging daraufaus, neben Familiengliedern und solchen Personen, deren mansicher war, nur unbedeutende oder durch ganz untergeordneteStellen abhängige Personen, z. B. Standesweibel, in denselbenwählen zu lassen. Gleichwohl finden sich von Feit zu Zeit Ver-ordnungen, welche zeigen, daß man eifersüchtig gegen die Be-schränkung der Gewalt auf Wenige war. 1667 wurde be-schlossen, die Gesandtschaften sollten umgewechselt werden, damitMehrere von den Verhandlungen Wissenschaft erhalten. 1672wurde wiederhohlt verordnet, die Gesandtschaften sollten wenig-stens unter sechs Gliedern umwechseln, u. dgl. m.
Schon hatte zu Bern, Luzern, Freyburg und an andernOrten eine gewisse Anzahl von Familien zuerst durch Ver-dienste und Ansehen, dann durch gegenseitige Unterstützung sich inden Besitz der Regierungsstellen erhüben und endlich diejenigen,welche eine Zeit lang den Zutritt nicht mehr hatten erhalten kön-nen, von der Wahlfähigkeit ausgeschlossen, indeß sie aus sichselbst ein Patriciat bildeten. Au Freyburg, wo in frühern Zeitendie Glieder des großen Rathes in gleicher Zahl aus den Stadt-vierteln oder Bannern waren gewählt worden, hatten im Laufeder Zeit die einen Geschlechter die andern bey den Wahlen zu über-gehen gewußt, sich selbst den Nahmen der Heimlichen beygelegtund erst noch 1684 die bisher nur zufällig beseitigten Mitbürgerdurch ein Statut von dem Zutritte zu diesem heimlichen Bürger-rechte ganz auszuschließen gewußt.
Auch in Basel erhielten allmählich verschiedene Familien, unterwelchen einige von Handwerkern waren, einen überwiegendenEinfluß, während daß andere, vorher nicht weniger angeseheneNahmen, wie dieß aller Orten zu geschehen pflegt, von der poli-tischen Bühne verschwanden. Eine neue Wahlordnung, welche