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Zweyter Band.
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der Rath 4688, machte, um den auffallenden UnordnungenSchranken zu setzen, legte eine Art von öffentlicher Beichte ab,sprach von „Jagdhunden/Läufern und Läuferinnen", fügte hin-zu, bald könne niemand ohne Zaghaftigkeit sein Votum freygeben und kein ehrlicher Mann wegen feiner Tugend und Meriteneine Beförderung hoffen, u. s. f. — Immer größer wurden dieKlagen über Anmaßungen , große Bestechlichkeit bey den Wahlenund in andern Verhandlungen, über den Umlauf geringhaltigerfremder Scheidemünzen, über schlechte Verwaltung des öffentli-chen und des Kirchengutes. Die Geistlichkeit nahm an vielen vondiesen Klagen, insbesondere an den letzter«, Antheil. Die Teu-rung und der Verdacht, einige angesehene Männer hätten sichgewinnen lassen, den Befestigungen zu Hiiningen nicht kräftig ent-gegen zu wirken, vermehrten die Unzufriedenheit, welche beymEhrgeize und ökonomischer Zerrüttung die gewöhnliche Unter-stützung fand.

Immer ist es gefährlich, einer starkem Behörde lange zu ver-hehlen , was man endlich ihr eröffnen muß; denn die zurückge-drängte Kraft äußert sich desto stärker, als die Anstrengung größerist, durch welche sie den Zwang überwinden muß. Am 48 No-vember 46SO nöthigten die neuen Plane für die Befestigung vonHiiningen den Rath, für diesen Gegenstand den großen Rathwieder einmahl zu versammeln. Dieser rügte nun auch die einge-schlichenen Unordnungen und forderte die Herstellung seiner Rechte.Die unzufriedenen Mitglieder hielten absonderliche Versammlungenund wurden von einem großen Theile der Bürgerschaft und derGeistlichkeit ermuntert. Theils aus Ueberzeugung, theils ausFurcht kam die Mehrheit des kleinen Rathes ihnen entgegen.Eine Commission aus sieben Gliedern des kleinen und achtzehndes großen Rathes erhielt den Auftrag, die Verbesserung vorzube-rathen, und schon am 23 December wurde beschlossen, diehöchste Gewalt beruhe auf dem großen Rathe (der Versammlungder Glieder des kleinen und großen Rathes), wenn dieser ordent-lich berufen sey. Den Ansprüchen des großen Rathes auf die