so
Der Nuntius forderte, man müsse die Bewilligung von Romerwarten. Fest blieb der Rath. Der Leutpriester mußte wegeneiner heftigen Predigt Mitten; den Chorherren schickte man ihrenBrief zurück, und begann die Beziehung der Steuer mit Beru-fung auf hundertjährige Beyspiele. Nun traf eine Bulle vonRom ein, des Inhaltes, man sollte sich mit dem Nuntius ein-vcrstehcn. Dieß geschah; und die Geistlichen bezahlten, wie dieWeltlichen, den vierzigsten Pfenning von dem Ertrage ihrerGrundstücke drey Jahre lang. Man schätzte damahls ihre Be-sitzungen auf sechs Millionen Gulden.
Aehnlich dem Zwiste, in welchen sich Davos und die übri-gen Hochgerichte des X Gerichtcnbundes vor einem halben Jahr-hunderte verwickelt hatten, entzweyte während der Neunziger-Jahreeine Streitigkeit den Gotteshausbund. Von langem her hatteder Bürgermeister zu Chur das Amt eines Vorstehers des Bundes,der Stadtschreiber dasjenige eines Bundesschreibers ausgeübt.Dieses alte Herkommen hatte den Gang der vaterländischen Ge-schäfts nicht gehindert; oberes mißfiel der Eifersucht der dem Aus-lande hingegebenen Parteyen. Die Stadt Chur war damahlsSpanisch gesimiet; in alle» übrigen Hochgerichten bis auf einesherrschte hingegen die Französische Partey. Sie erhoben Klagenüber eigenmächtiges Verfahren und Mißbrauch der Amtsgewalt,schloffen endlich die Stadt Chur vorn Bunde aus, wählten ihrHaupt, Friedrich von Salis - Soglio, zum Dundespräsidenten undandere Beamte. Ungeachtet ihres Widerspruches übten die beydenandern Bünde auf die Klage der Stadt das Richteramt zwischenden Streitenden aus und entschieden zum Vortheile der Stadt.Gestützt auf das Verfahren, welches bey der Streitigkeit des XGerichtenbuudes war beobachtet worden / verwarfen die Hochge-richte den Richter. Mehrere Jahre lang dauerte die Uneinigkeit,bis endlich 17oo durch Vermittler von Zürich und Bern desStreit so beygelegt wurde, daß jährlich beym Schlüsse des Bun-destages die Bothen aus den fünfzehn Gliedern des Rathes zuChur zwey auswählen, das Loos aus diesen einen Präsidenten