Band 
Zweyter Band.
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LOS

erschütterten die Toggenburgischen Streitigkeiten unter allmähligsich verändernder Stellung der Kantone, welche in dieselben ver-wickelt waren, die innern Verhältnisse der Eidsgenossen, indeßder wegen der Spanischen Erbfolge ausgebrochenc Krieg, dessenSchauplatz, wie noch nie vorher, sich um die gesummten Grenzender Eidsgenossenschast verbreitete, ihrer äußern Politik mancheschwere Aufgabe darboth. Doch muß vorher noch verschiedeneranderer Angelegenheiten Erwähnung geschehen, welche theils aufeinzelne Gegenden sich beschränkten, theils in kürzerer Zeit vor-über gingen; allein sene beyden größer» und mehrere dieser letztemStaatsangelegenheiten müssen nothwendig in ihrem wechselseitigenZusammenhange und mit steter Rücksicht auf die Zeitfvlge derBegebenheiten betrachtet werden, um sowohl die damahlige Lagedes eidgenössischen Staates, als die besondere Stellung und dasBenehmen der Handelnden richtig beurtheilen zu können. So wirktedie jedesmahlige Lage der Toggenburgischen Angelegenheiten aufdaSBenehmen einzelner Cantone in Beziehung auf die Grenzbesatzungen,die fremden Mächte und die innern Verhältnisse selbst. Einen ähnli-chen Einfluß Hatte das Gluck der Waffen, je nachdem es sich aufdie Seite Frankreichs oder Oesterreichs wandte, u. s. f.

Ohne die Bewilligung der regierenden Stände nachzusu-chen, hatte der Abt zu Muri, Placidus von Aurlauben,am 20 December 1701 vom Kaiser Leopold die Fürsten-Würdefür sich und seine Nachfolger erhalten. Die -Abtey, ihreAngehörigen und Besitzungen wurden in den „sonderbaren"Schutz des Kaisers genommen, und demjenigen, welcher denAbt in seinen Rechten, Würden und Gewohnheiten störenwürde, eine Strafe von 200 Mark löthigen Goldes ge-

Kalender auch bey den reformirten Glarnern, Appenzeliern und inden übrigen Gemeinen BündenS eingeführt, und nach der Wieder-herstellung der Souverainetät beybehalten. Nur kehrten die dreyHochgerichte Echa'fik, Davos und Süß zu dem alten zurück, nah-men aber 1811 und 1802 den neuen wieder an.