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gebene gegen Alles mißtrauisch, was von der Regierung her-kommt, auch wenn es ihnen nützlich werden könnte. So sahendie Wattweiler in dem Befehle nur den Anfang neuer Frohndiensteund Bedrückungen, und weigerten sich um so viel mehr, well dasAoggeuburg sich ohnehin über neue Zölle und andere Geldforde-rungen der Abtey beschwerte. Ein großes Gewicht erhielt derWiderspruch dadurch, daß der Landweibel Germann, entsprossenaus einer Familie, welche seit mehr als hundert Jahren im Diensteder Abtey gestanden war, dessen Kenntnisse und Rechtschaffenheitjedermann achtete, denselben billigte. Als der Landvogt Besenvalden Ausschüssen die Schlüssel zum Landes-Archive verweigerte,diese den Schrank durch einen Schlosser öffnen ließen, und sich,170t, an Schwyz und Glarus wandten, ließ der Fürst die sechsAbgeordneten nach ihrer Rückkehr vor das Landgericht stellen,mit dem Auftrage, sie „tapfer" zu bestrafen. Ohne Rücksichtauf eine Empfehlung der Glarner wurden sie zur Ehrlosigkeit,einem Widerrufe, zu einer Geldstrafe und zur Bezahlung vonKosten verurtheilt, welche zusammen 2772 Gulden betrugen.Den Germann fand das Gericht zu St. Gallen des Todes schul-dig ; doch wurde seine Strafe auf Einsperrung beschränkt.
Im August 1701 beschloß die Landsgemeinde von Glarus,die Toggenburger bey ihren Freyheiten zu beschützen; Schwyzhingegen neigte sich damahls noch auf die Seite des Abtes, undals GlaruS 1702 beschloß, das Landrecht mit den Toggenburgernzu erneuern, untersagte diesen der Abt, dabey zu erscheinen, undboth den Glarnern das Recht dar. Conferenzen der verland-rechteten Orte mit dem Abte und die Bemühungen der Tagsatzungführten zu keinem Ziele. Die Streitigkeiten der Abtey mit denAppenzellern wegen der Zölle vermehrten den Unwillen; alleinnoch weit Höher stieg dieser, als man vernahm, der Abt habe mitdem Kaiser, als Erzherzoge von Oesterreich, ein absonderlichesBündniß geschlossen, in welchem der Kaiser das Stift mitdessen Besitzungen und „abgerissenen Landen" in seinen Schutzüahm, und versprach, dasselbe mit 2ooo bis 4ooo Mann zu