Band 
Zweyter Band.
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genöthigt, sich wieder einzuschiffen. Am 11 verweigerte man einerAbordnung der Länder eine Audienz vor der Bürgerschaft. AuchUri gab Vollmacht für den Frieden, und der große Rath vonLuzern erneuerte seine Vollmacht, als ihnen die Grundlage desFriedens mitgetheilt wurde. Obwalden verwarf die Bedingun-gen. Schwyz und Aug gaben keine Antwort; Luzern und UriHatten sich hingegen am 14 wieder zu Aarau eingefunden, undihre Gesandten bekräftigten am 18 durch Unterschrift und Pett-,schüft, kraft ihrer Vollmachten, den Frieden mit Aiirich und Bern.Das Friedens-Instrument sagt in seinem Anfange: Au allgemei-nem Bedauern seyen wegen der Toggenburgischen Landesbeschwer-den Krieg und Thätlichkeiten zwischen Aürich, Bern, Luzern,u. s. f. entstanden. Aürich und Bern Haben sich genöthigt ge-funden , sich der Grafschaft Baden, u. s. s. zu bemächtigen; dieunpartetzischen Orte seyen dadurch veranlaßt worden, eine allge-meine Zusammenkunft zu veranstalten. Hierauf werden die Nah-men aller Tagsatzungs-Gesandten der XIII Orte, auch der StädteSt. Gallen und Biel angeführt, durch deren unermudeten Fleiß,Arbeit und Sorge es dahin gerathen sey, daß nach beschehenervielfältigen Vor - und Gegen-Vorstellung betzdseitige HerrenAbgesandten über sich genommen, solches ihren Herren und Obernzu beliebiger Genehmhaltung zu hinterbringen, von denen end-lich genehm gehalten worden: § 1. Die Grafschaft Baden mitWremgarten und demjenigen Theile der freyen Aemter, welcheunterhalb einer Linie liegt, die unter dem Kloster Hcrmetschweilund über dem Dorfe Sarmenstorf nach Fahrwangen hinüber ge-zogen wird, sind mit Vorbehalt der Rechte der Glarner an Zü-rich und Bern abgetreten. Die Bürger von Stein/, welche amlinken Ufer des Rheines wohnen, sollen mit Vorbehalt der Rechtevon Bern, Freyburg und Sölothurn von der Regierung desThurgaues abgesondert werden. Aürich und Bern versprechen,die katholische Religion, Stifte, Klöster, Gerichtsherren undPartikularen bey ihren Rechten unangetastet zu lassen und zubeschützen, auch die Stadt Baden mild zu behandeln. Wer bin-