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legenttich den Frieden und übereinstimmende Jnstructionen em-pfahl, zu Aug seine Partey, und unter dieser auch den Frank-reich durchaus ergebenen Ammann ganz verdrängt sah, versuchteer, alle Eidsgenossen, Aürich und Bern wie die übrigen, zu be-reden, die unruhigen Bewegungen des freyen Volkes von Auggemeinschaftlich mit Gewalt zu unterdrücken. Man fühlte zwardie Unausführbarkeit dieses Begehrens; doch vereinigten sich all«Gesandtschaften, außer derjenigen derM Länder, um von der Tag-satzung zu Aarau ein Abmahnungs-Schreiben an die Auger zuerlassen. Au Schwyz entsetzte man einige Rathsglieder und zogdie Richter Stadlers in Untersuchung. In Unterwalden wurdender Jesuit Lilier und zwey Kapuziner dem Kriegsrathe beygeord-net, und in Uri standen die Freunde des Friedens und die Be-förderer des Krieges einander mit Heftigkeit entgegen. — Indeßdie Länder Luzern aufs neue mahnten, vernahm es, auf ihrenLandsgemeinen sey darauf angetragen worden, das LuzernerischsLandvolk frey zu machen. Ein Chorherr Durler zu Münsterhatte die Soldaten gegen ihre Offiziere aufgewiegelt, das Ca-pitel selbst Offiziere mit dem Banne belegt und aus der Kirchewegwerfen lassen (*). In der Bürgergemeine zu Luzern drangennur Wenige mündlich oder durch schriftliche Vortrage, welche sieverlasen, auf die Fortsetzung des Krieges. Am 13 gab der Rathseinen Gesandten den Auftrag, auch ohne die IV Orte auf möglichstgelinde Bedingungen Friede zu machen, weil man nicht im Standesey, den Krieg fortzusetzen. Dem Nidwaldischen Landes-Stadt-halter und Französischen Hauptmanne Ackermann, der in der Ab-sicht, in Luzern festen Fuß zu fassen, mit 300 Mann von Winkel herden Durchpaß durch die Stadt gefordert hatte, wurde derselbe abge-schlagen, bewaffneter Widerstand entgegen gestellt und so diese Schar
G) Diese Excommunication wurde nach dem Frieden von demNuntius bestätigt; allein der Ratb legte einen Beschlag auf die Ein-künfte der Chorherren, bis der Bann durch ihre Verwendung beydem Nuntius wieder aufgehoben sey.