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Zweyter Band.
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sprüche der Loggenburger und durch die Unterstützung, welche siezuerst bey Schwyz und Glarus, und nachher bey Zürich und Berngefunden hatten, waren auch die Einwohner der Landschaft Utznachaufmerksam geworden. Sie erinnerten sich, daß sie in dem Land-rechte der Loggenburger mit Schwyz und Glarus ebenfalls ent-halten waren, und daß die Kaufbriefe, durch welche Toggenburg.an die Abtey St. Gallen, sie selbst aber an Schwyz und Gla-rus verkauft wurden, überein stimmen; doch leichter war die dar-aus von ihnen gezogene Schlußfolge, als aber der Versuch, ihreObern darüber zu belehren.- Wirklich wandten sie sich noch 1714an Schwyz und Glarus mit der Forderung, ihnen jene altenVorrechte' wieder einzuräumen, die nun auch von den Toggen-burgern ausgeübt werden; allein sie wurden abgewiesen.

Die V Orte erbothen sich von dem Papste die Bewilligung,aus den Einkünften der Klöster und reicher geistlicher Pfrün-den Hülfsquellen zu suchen. -— Nachdem die Luzerner in einerRechtfertigung gegen den Papst vom 13 August 1712 zuerstgesagt hatten, das vielköpfige Volk sey unter der Larve der Re-ligion, vornehmlich durch die Geistlichen, zur Empörung verlei-tet worden, fuhren sie fort: der Nuntius hätte bey ihnen nichtimmer mit vollem Munde (ore pleoo) und leeren Händen han-deln sollen. Diesem fügten sie die Bitte bey: es möchte aus denKlöstern ihres Gebiethes, deren Vorsteher in Ueppigkeit und inden kostbarsten Wohnungen (>» luxu er seNKeli« preiioslssimis)jährlich ungeheure Summen verzehren und verschleudern (st>Iap>-6»-n), ein bestimmter Theil der jährlichen Einkünfte zur Unter-stützung der Staatskasse in der Gestalt einer freywilligcn Gabeverwendet, auch bey künftiger Erledigung fetterer Pfründen (expiriguioribus llkueffcUs) diese sechs Jahre lang durch Viearienmit einem mäßigen Gehalte versehen werden; und schloffen end-lich mit der Erklärung: alles Uebel müsse dem Herrn NuntiusCarraeioli beygemessen werden, der viele unrühmliche Schriegethan habe.

Auch Bern und Zürich empfanden die Folgen der Äussren-