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Zweyter Band.
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Kaisers und des Reiches zuerst durch Nebengründe, dann ge-radezu aus. Von allen Seiten suchte man, ihre Geschäfte zuerschweren. Zu Hause warf ihnen der Französische Botschaftervor, sie berufen sich auf die Dienste, welche ihre Staaten demReiche gegen Frankreich geleistet hätten. Du Regensburg ver-dächtigte man sie der Absicht, das Reich zu entzweyen und mitprotestantischen Fürsten Bündnisse zu schließen, obgleich ihreRegierungen zur nähmlichen Zeit einen solchen Antrag des Land-grafen von Hessen-Kassel ablehnten. Schon damahls kannte auchdie Deutsche Diplomatik die Kunst, Pettschaften nachstechen zulassen und Briefe zu eröffnen, und wandte sie auf die Correspon-denz Eschers und Fischers an. Während eines Gastmahles warenden beyden Orten mehrere Vorwürfe gemacht worden. Bey demAufstehen von der Tafel entfuhr Eschern die Aeußerung, er könnesich auf die ganze Schweiz berufen, ob ein Wort von dem wahrsey, was in den kaiserlichen Deereten den beyden Orten wegenunmenschlicher Behandlung geistlicher Personen vorgeworfen werde.Sogleich wurden Klagen und Drohungen erhoben und EscherSZurllckberufung gefordert. Trautmannsdorf wußte die Mißstim-mung Berns gegen Zürich so zu benutzen, daß ein Rathsglied nachZürich gesandt wurde, um auf Eschers Zurückberufung zu drin-gen. Allein Zürich ließ sich nicht irre machen, und mit Biederkeitvertheidigte Fischer seinen Coltegen. Die abweichenden Jnstruc-kionen und die Entfernung der Archive erschwerten ihre Arbeiten.Endlich vollendeten sie zwey, mit Scharfsinn und gründlicherKenntniß der Gegenstände durchgeführte Denkschriften, die einewegen des Abtes (*), die andere wegen des Bischofes von Con-

(H Gründliche inkorm-ltio von der ToWenburger Freyheitenu. s. f. i 7 i 3 . 4. VI und 1Z6 Seiten; nebst 148 Seiten Beylagen.Sie enthält das Wesentlichste, was die damahligen Quellen deSeidsgenöffischen Staatsrechtes, die Archive und die Geschichte liefer-ten, um zu beweisen, daß dem Abte die Souverainetat im Toggen-burg nicht zustehe. Die Gerechtsamen des Landes werden darge-