22 i
den, war alles, was diese sichern konnte, in ihren Augen eineneue Feindseligkeit. Am meisten mißfielen ihnen in dem Berneri-schen Vereinigungsvertrage vom 2t Juni t7t2 der § 5, durchden sich die Generalstaaten zum Schutze der Stadt Bern, allerihrer Besitzungen und Berburgrechteten verpflichteten, und der§6, welcher sagt: Wenn Bern zu seiner oder zu seiner Verburg-rechteten Vertheidigung einen Krieg führen müßte, werden ihm dieGeneralstaaten so viel Subsiöien geben, als der Sold der 24Compagnien in ihren Diensten betrage. Sollte Bern genöthigtseyn, seine Truppen zurück zu berufen, so müssen ihm diese aufdie erste Forderung überlassen werden; würde dasselbe aber nurmit eidgenössischen Orten, welches zwar Gott verhllthe! imKriege verwickelt seyn, ohne daß diese von fremden Mächten mit-telbar oder unmittelbar unterstützt seyen, so könne es seine Trup-pen nicht zurück berufen.
Der Friede zwischen dem Kaiser und Frankreich hatte dieHoffnungen der V Orte sehr vergrößert, und kaum war derselbegeschlossen, als sich die Sage verbreitete, es seyen dabey geheimeVerabredungen getroffen worden, den V Orten zur Wiedererlan-gung des Verlornen behülflich zu seyn. Weil Las Bünöniß vonL66Z acht Jahre nach dem Tode des Königes und des damahli-gen Dauphins zu Ende gehen sollte, so konnte es nicht befrem-den, daß Ludwig XIV in seinem Greisenalter eine Erneuerungdesselben wünschte, um dadurch seinem unmündigen Urenkel eingesichertes Verhältniß mit den Eidsgenossen zu hinterlassen.Allein der Bothschafter ließ Bedingungen erwarten, welcheFrankreich einen noch grössern Einfluß verschaffen würden. Erverband mit seinen Antragen Vorschläge zu einer Aussöhnung derEidsgenossen, durch welche die Reformirten den erfochtenen Vor-theilen wieder entsagen sollten. Da sie sich nicht darüber einlassenund eben so wenig ihre neuen Verbindungen aufgeben wollten,hielt sich der Bothschafter an die katholischen Orte und an Wallis,mächte sie glauben, die Reformirten werden es nicht wagen, vondem Bündnisse weg zu bleiben, wenn die Katholischen sich dafür