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Zweyter Band.
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Wiener-Hofes befolgte, öen Frieden und das Stift St. Gallenwieder herstellen helfen, zu deren Störung das unbedingte Ver-trauen eines Schweizers auf Oesterreich das Meiste beygetragenhatte.

Schon im Januar 1718 versammelten sich zu Baden die Abge-ordneten von Zürich und Bern mit denjenigen des neuen AbteS,zuerst ohne öffentlichen Charakter. Ueber die Befugnisse desLandrathes, die Beybehaltung der Landsgemeine, die Ernennungder Landrichter, das Mannschaftsrecht waren die Forderungen derMischen Gesandten und diejenigen der Toggenburger einanderganz entgegen gesetzt. Zürich forderte, die reformirten Pfarr-stellen sollten nur aus seinen Caudidaten besetzt werden, drangdarauf, daß Zürich und Bern allein die Mißverständnisse zwischendem Abte und den Toggenburgern erörtern sollten, und daß derLandesfrirde auch auf die Besitzungen des Abtes (die so geheißenenMalest;-Orte) im obern Lhurgau angewandt werde. Bernneigte sich dagegen in Vielem auf die Seite des Abtes. Die poli-tischen Geschäfte der Osterzeit riefen seine Gesandten nach Hause,und eine Gesandtschaft von Zürich folgte ihnen nach, um Berndem Systeme Zürichs wieder näher zu bringen. Nabholz, demBern und der Abt anfangs den Zutritt bey öen Unterhandlungennicht gestatten wollten, war endlich willkommener Rathgeber.

Die Beendigung eines kurzen, aber glücklichen und ruhmvollenTiirkenkrieges hatte dem Cabinette von Wien wieder freye Händegelassen, und schon im verflossenen Jahre waren die RegimenterLillier und Dießbach, welche die Waldstädte seit fünfzehn Jah-ren bewacht hatten, entlassen worden. Winke, welche man durchSt. Saphorin und noch von andern Seiten erhielt, ließen einneues Einwirken des Kaisers erwarten. Zürich befürchtete Be-schränkungen seines Handels, und man knüpfte die Unterhandlun-gen wieder an. Am 15 Juni wurde der Friedensvertrag, wel-cher der Abtey ihre Besitzungen wieder zurück gab, und demLoggenburge eine die Willkür beschränkende Verfassung verschaffte,in 85 Artikeln aus Ratifikation unterschrieben. — § k. Ein