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festhält. Schon aus diesem Grunde bleibt es selten ohne gefähr-liche Folgen für die Zukunft, wenn die Verfassung einer durch siebegünstigten Classe ein entscheidendes Uebergewicht zutheilt und esihr gänzlich überläßt, ob sie gegen die übrigen StaatSgenossenklug und mäßig seyn wolle. Zürich stellte die Annehmung neuerBürger 1669 auf zehn Jahre ein, und erneuerte 1679 diesenBeschluß. Allein durch diese Unterbrechung erhielt die Aufnahmeeines neuen Bürgers eine solche Wichtigkeit, daß sie bald als einedem Staate gefährliche Neuerung angesehen wurde, und 118Jahre verflossen, bis die Regierung, als bereits im Innern undvon Außen her Erschütterungen der Verfassung drohten, sich ent-schloß, einer Anzahl von Cantons-Genossen, welche größtenTheils ihr Dienste geleistet hatten, das Bürgerrecht zu ertheilen.1696 beschloß der große Rath zu Basel: Unterthanen sollten ohnesonderbare, erhebliche Rationen und Motive nicht zum Bürger-rechte gelangen; i/oo: Es sollen sechs Jahre lang keine neuenBürger angenommen werden. 17o6 wurde der nähmlich« Beschlußauf zehn Jahre ausgedehnt, und am 11 November 1718 beschloßendlich der große Rath, es sollen keine Bürger mehr angenommenwerden. Zuerst eigneten die Innungen, doch nicht ohne manchenKampf, sich die Vortheile dieser Ausschließung zu, hemmtendadurch den Wetteifer und so den Ecwerbsfleiß s*). Uneingedenkder großen Vortheile, welche die aufgenommenen Locarner im ver-flossenen Jahrhunderte durch den Seidenhandel in viele Gegen-den gebracht hatten, beraubte man sich wichtiger ErwerbSzweige,die der Kunstfleiß der von Ludwig XlV vertriebenen Resormirtenhätte gewahren können. — In einigen Cantonen wurden derGroßhandel, viele Zweige des Kleinhandels, die Entwickelung
("7 Der Englische Gesandte Stanian bemerkt schon in seinemüwr ss iz Sulsse, Amsterdam i/iä, 8. Seite 146: 0elt> il »siengturelleinent ileuL inconvStiieiis: 1/un, <jue Ics bobirans potentleurs mgrellLnZise» fort clier» er l'outre» HU6 les vuvriers svntmsursig.