Lenden ein. Sie geißelten sich öffentlich, schleppten schwereKreuze, u. dgl. m.
Unter solchen Fesseln des Geistes dauerten mit andern abergläu-bischen Verirrungen auch der Glaube an Hexen und Zauberer, undmit diesem die Hexen-Prozesse fort. Man schrieb den Verdattigten neben andern übernatürlichen Kräften auch die Macht zu,mit oder ohne Zuthun höllischer Geister Ungewitter, Hagel, u.dgl. hervorzubringen, sich unsichtbar zu machen, sich und anderePersonen in entlegene Gegenden zu versetzen. Zu Hunderten fin-den sich in den Verhandlungen der damahligen Criminal-Justizdie schauerlichen Beyspiele dieser Verirrungen. Um 1656 hattenin Bünden ausgedehnte Untersuchungen gegen Unholde Statt, undangesehene Leute fielen als Opfer eines finstern Aberglaubens. InUnterwalden verhüllten sich mancherley Verfolgungen unter denDeckmantel der Hexen-Prozesse. Aus einem Hause zu Alpnachwurden, 1666, Vater, Mutter, Sohn und Tochter der Zau-berey beschuldigt und verbrannt. Der zu Utznach, <695, ver-urtheilten Hexe ist bereits Erwähnung gethan. 1701 verbrannteman zu Zürich ein Weib von Wasterkingen und enthauptete sechsandere und einen Mann wegen Anklage der Hexerey (*), und uin-
(-) Viele ihrer Dvrfgenoffen klagten sie als Urheber mancherKrankheiten, Gebrechen und Beschädigungen an, von welchen manseit vielen Jahren sey betroffen worden. Die Veranlassung zurersten Untersuchung gab ein Schlag, den eine junge Weibspersonim Scherze einer andern von hinten her mit einer Gerte auf denArm versetzte, nach welchem dieser heftig anschwoll. Die meistenGeständnisse wurden durch suggestive Fragen» Androhung oder wirk.liche Anwendung der Tortur hervor gebracht; andere scheinen frey-willig abgelegt zu seyn. Allein man bemerkt durchaus, daß dirEinbildungskraft dieser Unglücklichen von abergläubischen Begriffen,von Schrecken und Angst erfüllt war. So gestanden sie mit An-führung vieler Umstände ein, oft mit dem Teufel unzüchtigen Um-sang gepflogen zu haben, der als ein schwärzlicher Mann inschwarzer Kleidung, bald mit Bocks«, runden oder kurzen Füßen