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Immer schwebten vsr dem politischen Bücke der V Orte die ab-getretenen Herrschaften und das eingebüßte Uebergewicht. Zwi-schen beyden Religionstheilen, vornehmlich zwischen den ältestenLundesglieöern, dauerten Groll und feindselige Gesinnungen fort,so daß oft kleine Veranlassungen einen neuen Ausbruch des Kriegesbesorgen ließen, und jeder Theil Angriffe und Ueberfälle vondem andern erwartete. Die fortdauernden Reibungen zwischendem Kloster St. Gallen und dem Toggenburg, die Entwickelungcher neuen staatsrechtlichen Verhältnisse Zürichs und Berns unddie besondern Verbindungen der katholischen Orte, gaben dieser
Jnhalt.lieserk zu tausend Beweisen, noch einen neuen, völlkcästigen,daß weder Staaten noch Privaten in allen Verhandlungen überdie entferntesten Ansprüche der Kirche und des Clerus eine Sicher-heit haben , bis Rom vor aller Wett laut ausspricht, nicht nur eSwerde sein vorgebliches Losbindungs- und Emkräftungsrecht niemehr ausüben, sondern es besitze dasselbe nicht und habe es niebesessen. Aber wann wird dieß geschehn? — Nachdem in dem erstenDreve Pabst Clemens sich als den von Gott verordneten Vertheidigerder Kirchen und Klöster dargestellt hat, entrüstet er sich über dieBefugnisse, welche der Ketzerep durch den Badischen Friedensschluß>m Toggenburg seyen eingeräumt worden. Unglaubliches sey indemselben enthalten. Den Ketzern werden gleiche Rechte und Be-amkungen gestattet, wie den Katholischen. Ihren Pfarrern werdesogar der Unterricht der Jugend in ihrer verdammten Secte em-pfohlen. Obgleich der Fciedensvsrtrag schon an sich selbst nichtig sey,und alle Verträge über geistliche Güter ohne päpstliche Bestätigungkeine Kraft haben, auch Papst Urban VIII dieß i6so so ausge-sprochen habe, daß es keiner neuen Vorsorge bedürfen würde; sofinde er es doch angemessen zu erklären, daß alle Artikel und Be-stimmungen des Vertrages, welche der Kirche oder den Klösternnachteilig seyn könnten, als nicht geschehen betrachtet werden, unddaß sie durch keine Verjährung Kraft erlangen sollen- Er seht dasKloster St. Gallen wieder in alle Rechte ein, welche ihm durch dieKetzerischen Angriffe entzogen worden.