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aller Vorbehalte anderer Mächte sprach dagegen die Eidsge-iioffenschaft öffentlich aus, sie sehe Frankreich vor allen andernals ihren Beschützer an, und sie sey dieser Macht vorzugslpeiseverpflichtet; doch vergaß sie nicht, durch den Vorbehalt ihrerNeutralität ihr längst bewährtes, einzig wahres politischesSystem so weit zu sichern, als dieß in ihrem Vermögen lag.Gleichwohl sahen viele Eidsgenossen in diesem Bündnisse eineAufopferung der eigenen Selbststündigkeit. Sie fanden, die Ver-pflichtungen Frankreichs seyen größten Theils zweydeutig undunbestimmt ausgedrückt, indeß diejenigen der Eidsgenossen bindendseyen, und die Umsichtigern besorgten, cS möchte Frank-reich gelingen, in denjenigen Fällen, wo Erläuterungen einzelnerArtikel nothwendig würden, die weniger vorsichtigen Can-tone und manche zugängliche Vorsteher für seine Zwecke zugewinnen.
Während dieser Unterhandlungen hatten die V Orte nichtaufgehört, die Restitution zu betreiben. Die FranzösischenWothschafter unterließen es nicht, ihre Verwendung eintreten zulassen, die aber nur Empfehlungen blieben. Im Januar 1778 ,machte Basel den Cantonen Zürich und Bern die Anzeige,die V Orte hätten aufs neue gegen die sechs nicht betheiligtenOrte eine Anregung wegen der abgetretenen Landschaften ge-wacht. Von den großen Räthen zu bürich und Bern wurdedas Begehren zurück gewiesen, und weit voraus der größteTheil der Einwohner der streitigen Herrschaften wünschen keineVeränderung, weil die Regierung der Landvögte aus den demo-kratischen Orten ein Gegenstand des Schreckens war.
Von einer ediern Politik als die damahls gewöhnliche beseelt,hatten zu Bern Einige angerathen, aus den gemeinen Herrschaftenzugewandte Orte zu bilden; doch sollten sie den Cantonen einejährliche Abgabe bezahlen, und die Appellationen an die Tag-satzung gehen lassen. Zu dem Gedanken einer gänzlichen Unab-hängigkeit durste und konnte man sich nickt erheben; dennwas hätten nach einem solchen Beyspiele nicht auch die un-