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Zweyter Band.
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1786 wurden mit einem Oesterreichischen Abgeordneten znCreuz-lingen Unterhandlungen über die Thurgauische Seegrenze beymHörndli gepflogen, und ein Vertrag darüber geschlossen. Mitdem Bischöfe von Eonstcin-, geriethcn die Orte Zürich und Bernin öftere Zwistigkeiten über die Anwendung des Friedens ausseine Besitzungen im Thurgau und in der Grafschaft Baden-

Im Innern der Eldsgenossenschaft wurde wahrend dieses Zeit-raumes die Ruhe weniger gestört, als während des vorhergehen-den. Hatten gleich das Resiitutions-Geschäst und der dadurchunterhaltene Parteygeist öftere Reibungen zur Folge, so wurdedagegen durch den Aarauischeu und den Tvggenburgischen Frie-den zahlreichen Stoffen erbitterter Fehden, welche aus den frü-her unbestimmten Verhältnissen vornehmlich in den gemeinen Herr-schaften hervor gegangen waren, ein Ende-gemacht.

In Absicht auf zweckmäßige Verwaltung der Grafschaft Badenund der untern freyen Aemter, sowie auch auf die Anwendung derBestimmungen des Friedens auf die übrigen gemeinen Herrschaf-ten wirkten Zürich und Bern so zusammen, daß die Angehöri-gen der erstem beyden Herrschaften die Vortheile einer bessernRegierung bald einsahen; nur konnte die Stadt Baden, welchevon den V Orten vorzugsweise war begünstigt worden, sich we-niger an die neuen Verhältnisse gewöhnen, und mehrere Mahleversuchte sie es, sich in einer unabhängigeren Stellung zu behaup-ten. So machte sie 1723 Schwierigkeiten gegen die Ausliefe-rung eines Verbrechers, der sich in die Kirche geflüchtet hatte.Der Stadtpfarrer widersetzte sich der Begleitung eines reformir-ten Verbrechers durch einen reformirten Geistlichen, und erhieltdafür eine Zurechtweisung. 1726 bekam die Stadt von beydenOrten einen Verweis, weil sie aus eigener Macht dem kaiserli-chen Gesandten, Abt von St. Blasien, militärische Ehrenbezeu-gungen bewiesen hatte. Um die Empfindlichkeit der angesehenenFamilien in den V Orten über den Verlust der abgetretenen Herr-schaften zu mildern, erlaubten Zürich und Bern in den Zwanzi-ger- und Dreyßiger-Jahren dortigen Officieren Werbungen von