ßen Theile ihrer Cantons-Genossen mitzutheilen gewußt; alleinals diese beyden thätigen Geschäftsmänner ihre Ruhestätte gefun-den hatten, und die ernsten, politischen Verhältnisse der Neuneziger-Jahre die Eidsgenossen belehrten, daß kleinliche Interessendem dringenden Bedürfnisse der Versöhnung weichen sollten, sobedurfte es nur einer entgegenkommenden Anregung des Bürger-meisters Wyß 'gegen den Landammann Carl von Reding, um dieSache dahin zu bringen, daß in Kurzem eint Vermittelung durchöie unparteyischen Cantone zu Stande kam.
Eine, ungewöhnliche Erscheinung in dem eidgenössischenStaatsrechte, theils wegen des lockern Verbandes der Bündnekmit den Eidsgenossen, theils wegen des Auftretens reförmirterOrte in Streitigkeiten katholischer Parteyen, war 1776 eine Ver-mittelung der Orte Zürich, Bern, Luzern, Obwalden, Zug undGlarus, um eine Grenzstreitigkeit, welche man den Confinen-Streithieß , zwischen dem Bündnerischen Thäte Missx und den OrtenUri, Schwyz und Nidwalden, als Oberherren von Bellenz,Riviera und Bellenz, beyzulegen.
Lange beschäftigten während der Siebenziger-Jahre die Ap-penzeller und der Abt von St. Gallen die Eidsgenossen. DieAppenzeller beschwerten sich über die Zölle Und Weggelderauf der Landstraße, welche der Abt neu angelegt hat, noch mehraber über eine Art von Scapelrecht, kraft dessen nur Fuhrleuteaus dem Rorschacher-Amte berechtigt seyn sollten, Waaren ausdemselben abzuführen. Man verglich sich endlich dadurch, daß dieungehinderte Abfuhr des eigenen Bedürfnisses den Appenzellerngestattet wurde, und der Abt sowohl nach Herifau, als nach demSpeicher neue Verbindungsstraßcn anlegte.
Außer diesen Streitigkeiten der Eidsgenossen mit den benach-barten Staaten und unter sich selbst entstanden noch einige an-dere weniger erhebliche; aber keine davon störte den äußern oderinnern Frieden, dessen ruhiger Fortdauer noch kein Zeitraumso günstig gewesen war, wie derjenige vom Loggenburger-Frie-öen bis auf die Französische Staatsumwäkzung. Drohender waren