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mehrere Mahle die innern Unruhen einzelner Städte und Land-schaften ; und unter diesen verdienen die Toggenburgischen wegenihres genauen Zusammenhanges mit den Zuckungen, welche nachdem Badischen Frieden noch lange die Eidsgensssenschast erschütter-ten, zuerstangeführtzuwerden- DieToggenburger,welcheloJahrelang sich der Hoffnung zu Erreichung wo nicht einer gänzlichen,doch eines bedeutenden Grades von Unabhängigkeit überlassenhatten, konnten sich nicht leicht in das Verhältniß der Unter-thanenschaft finden- Schon im ersten Jahre nach dem Friedenerklärten, von dem Abte aufgefordert, Zürich und Bern, demLandrathe stehe keine Regierungs ausübende Gewalt zu, undwiesen den Landvogt an, die Gemeinen zur Bezahlung der Schuldvon 60000 Gulden anzuhalten, welche durch die vorgegangenenUnruhen waren veranlaßt worden. Allein dieser Berichtigung setz-ten die MoSnanger und andere Gemeinen des untern AmteSeine Zeitlang beynahe einen gewaltsamen Widerstand entgegen.Die vormundschaftlichen Angelegenheiten und Rechnungen wur-den den Gerichten, die Besorgung der reformirten Kirchen, Schu-len, Stiftungen und Armenanstalten der evangelischen Synodeüberlassen. Bald suchten die angesehenern Toggenburger, wie-der Beamtungen von dem Abte zu erhalten, und die Ueber-tragung zweyer solcher an Katholische, welche zu der Volkspar-tey gehört hatten, erregte die Unzufriedenheit der Evangelischen,und noch mehr diejenige der Katholischen, welche Anhänger derMtey gewesen waren. Um die beständige Opposition Rüdlin-gers zu beschwichtigen, verlieh ihm endlich der Fürst, 1726,das lange gesuchte Hofammannsamt von St. Johann mit derTefugniß, zugleich Landrathsobmann bleiben zu dürfen. Zwi-schen ihm und Kellern dauerte die alte Feindschaft fort, und ihregegenseitigen.Verleumdungen trugen dazu bey, die Mißstimmungim Lande zu vermehren. — Oft handelten die beyden Religions-theile ganz einseitig und im Widersprüche. Am 11 Juni 1731verglich sich hex katholische Theil des Landrathes mit der Abtey über
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