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nige Zeit nachher der Landvogt gefangen setzen wollte, wurdedurch einen Volkshaufen befreyt, und ein Schuß in sein Haus,durch welchen er an einem Schenkel und am Arm verwundetwurde, brachte das Volk in neue Gährung. Frankreichs ge-waltsame Einmischung in die Pruntrutischen Angelegenheitengab der Abtey neuen Muth, und machte Zürich und Bern be-huthsam. Zuerst gingen die Wattmesser den Forderungen desAbtes entgegen. Zürich und Bern wirkten zum nähmlichenZwecke ein. Die Widerspenstigen mußten sich unterwerfen, unddie Huldigung wurde zu Wattweil geleistet. Nichts desto wenigerglaubte der größere Theil der Landschaft sich fortdauernd in sei-nen Rechten gekrankt; die Abtey hingegen suchte ihre Oberherr-lichkeit immer weiter auszudehnen; Zürich ward die Zuflucht derLoggenburger; Lern hingegen neigte sich immer mehr aus dieSeite des Abtes. Schon im Januar 1747 erklärte Bern aufeiner Couferenz zu Aarau, es könne nicht absehen, wie derRechtsstand länger zu vermeiden sey. Den Entwurf eines Ver-gleiches, der endlich 1751 zu Stande gekommen war, verwar-fen 1752 die Gemeinden des Zoggenburgs.
1753 schickte der Abt einen Abgeordneten nach Paris, undder Französische Hof empfahl durch den'neuen Bothschafter,Ehavigny,' Vermittelung. Die abstraete Frage des Mann-schaftsrechtes wurde bey Seite gelassen. Man verstand sich übereinen moüus vivencki ein, und bestimmte die Befugnisse, welchedem Abte zustehen sollten. — 1755 wurde die Uebereinkunftvon Zürich, Bern und dem Abte, und aus dringende Ermah-nung der beyden Cantonc auch von dem Landrathe angenommen,nachdem Abgeordnete beyder Religionen sich in Zürich eingefun-den hatten. Allein jetzt bestricken die Katholischen des unternA-nteS, welche sich in den Offiziersstellen und dem Bannerher-ren-Amte benachtheiligt glaubten, die Befugniß des Landrathes,den Vergleich anzunehmen; die Rrformirte» des untern und einTheil des obern Amtes vereinigten sich mit ihnen. Noch entstan-den tumultuarischc Auftritte. Nachdrücklich warnten Zürich und