Band 
Zweyter Band.
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gehandelt zu haben. Der», welches kräftige Anstalten getroffenhatte, überzeugte sich bald, daß nichts zu befürchten sey. Ih-rer Sache sicher, forderte die Regierung nicht, den Prozeß alsHochverrath an sich zu ziehen, sondern sie überließ die Beurthei-lung dem gewöhnlichen Blutrichter, der von Alters her zu Lau-sanne aus den Bürgern in der Straße stu Lou-x bestand. DasUrtheil ging auf Abhauung der Hand und Enthauptung. Bernerließ die Schürfung, und belohnte die Glieder des Stadtrathesund noch Andere auf verschiedene Weise. Unter Gesprächenund Bemerkungen, welche von der größte» EemüthSruhe undvon Gegenwart öcS Geistes zeugte, ging Davel zur Hinrich-tung. Er gab zu, die Obrigkeit habe nach ihren Grundsätzenmild gegen ihn gehandelt, antwortete, als er aufgefordert wurde,seinen Fein.den zu vergeben, er habe keine solche, und verbothsich Aeußerungen des Mitleideus. Bürgerliche Tugenden undstrenge Sittlichkeit hatten sein Leben ausgezeichnet; aber erglaubte an Träume und Wahrsagungen, hielt sich für erleuchtet,für fähig, Krankheiten durch Gebethe zu heilen, und Künftigesvorher zu sehen. Aum Gebethe setzte er sich in vollen Anzug undgurtete den Degen um. Gegen den Scckelmeister von Watten-wyl rechtfertigte er seine Unternehmung, äußerte die Erwartung,diese werde die Regierung zu Verbesserungen veranlassen, undfreute sich, das Werkzeug und Opfer derselben zu seyn. Erversicherte, er habe durch Gebeth und Fasten sich vorbereitet,und demüthig Gott angefleht, ihn nichts gegen das Vaterlandunternehmen zu lassen; allein auch nach einer dreymonathlichenPrüfungszeit habe sein innerer Antrieb sich nur verstärkt, dener als einen Ruf ansah, und auch, indem er zum Tode ging,noch mit seinem Blute zu versiegeln glaubte.

In ihrer inneren Verwaltung war die Stadt Winterthurbeynahe ganz unabhängig von Zürich. Im Stadtbezirke undüber das Dorf Hettlingen übte sie die Criminal-Gerichtsbarkeituneingeschränkt aus. In Civilstreitigkciten konnte nur ein Nicht-Winkerthurer nach Zürich appelliren. Die allgemeinen Küriche-