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waren, mit Androhung großer Geldstrafen befohlen wurde, bin-nen drey Monathen diese Landschaft zu verlassen. Der Präsi-dent, dessen Familie am meisten durch dieses Edict betroffenwar, suchte Ausflüchte, behielt sich das Herkommen und eineEinfrage bey den Gemeinen seines Bundes vor. Nun besiegelteder Landrichter des obern Bundes, ohne hiezu berechtigt zusetzn.Zu gleicher Zeit erhoben die beyden andern Bünde verschiedeneFragen : ob nicht die Congreffe und Beytage, welche immer zuChur waren gehalten worden, gleich den Bundestagen durch diedrey Bünde abwechseln, und demnach nicht immer von dem Präsi-denten des Gotteshaus-Bundes präsidirt werden sollten; ob die Ver-waltung der Bundes-Casse nur dem Schreiber des Gotteshaus-BundeS zu überlassen, und ob nicht eine gemeinschaftliche Aus-sicht über das in Chur befindliche Landes-Archiv anzuordnen sey?Die Urheber dieser Vorschläge wollten über dieselben nicht durchdie Mehrheit der einzelnen Gemeinen, sondern nach der Mehr-heit der Bünde abstimmen lassen, und aus allen Kräften wider-setzte sich dieser Neuerung der Gotteshaus-Bund, den ohnehinnoch eine andere weitaussehende Angelegenheit beunruhigte.
Zuwider den Grundverträgen wählte das Dom-Capitel zuChur am 13 December 1728 einen Ausländer, den Freyherr»Joseph Benedict von Roß aus dem Tyrol, zum Bischöfe. DerGotteshaus-Bund protestirte gegen diese Wahl; die Häupter derbeyden andern Bünde zögerten, und forderten Aufschlüsse überdiese Protcstation. Man vernahm, der Oesterreichische Hos habedem verstorbenen Bischöfe seine Rechte über das Münsterthalum 17,ooo Gulden abgekauft, und dadurch sich den Weg in Bün-den geöffnet. Der Oesterreichische Minister entzog dem obernWunde das im Capitulat bestimmte Mailändische Jahrgeld, weilnoch Reformirte im Veltlin zurückgeblieben seyen; den beydenandern Bünden wurde dagegen dasselbe ausbezahlt. Ei»Schristenwechsel des Gotteshaus-Bundes mit dem Oesterreichi-schen Minister von Riesenfels, und ein anderer zwischen denBünden selbst vermehrten die Erbitterung. Den letztem nannte