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und hielt diesen vor, sie selbst hätten kürzlich noch das entge-gen gesetzte System vertheidigt.
Als am 14 November die Landeshäupter und die Hauptleute ^(ersten Vorsteher) der Gemeinen für ökonomische Angelegenheiten ^auf dem Rathhanse zu Herisqu versammelt waren, drang einezahlreiche Schar der Harten in das Rathszimmer, und erzwängdurch Drohungen und Thätlichkeiten den Beschluß, daß sogleicheine Landsgemeine in Leuffen versammelt werden sollte. Nichtnur erhielten Greise und andere angesehene MagistratspersoncnFauststöße, sondern man zwang die einzelnen Rathsglieder, unterder Drohung, sie herunter zu stürzen, aus dem Fenster der ver-sammelten Menge zuzurufen, es sey ein Fehler gewesen, daß der8Z § nicht vor die Landsgemeine sey gebracht worden. Vergeb-lich warnten die Vorsteher vor der Sitter vor der Empfindlich-keit der Ihrigen, und zuletzt forderten sie, man möchte sie eherins Gefängniß setzen, moste sicherer wären, als auf dem Rath-hause. Am nächsten Morgen legte der Statthalter Zellwegervon Trogen sein Amt nieder, und mit erneuerter Erbitterungforderte das Volk von den übrigen Rathsgliedern, daß sie einigeschriftlich abgefaßte Artikel zu Teuffen vor die Lanösgemeine brin-gen sollten, Als die Vorsteher vor der Sitter nach Hause kehr-ten, war bereits eine große Anzahl ihres Volkes versammelt, umihnen Hülfe zu leisten; allein sie bewogen dieselben, wieder auseinander zu gehen. Am 20 November wurde die geforderte Lands-gemeiue zu Teuffen gehalten, und noch in der vorhergehenden Nachthatte der Pfarrer von Teuffen dem Abte Joseph vorgeschlagen,sich auch von dem 85 Artikel loS zu sagen; ällein dieser erklärtesich, er werde seine Zustimmung nur in so ferne geben, als auchdie Stadt St. Gallen dazu einwilligen würde. Bevor die Lands-gemeine zusammen trat, versammelten sich die meisten Einwoh- !
ner vor der Sitter zu Trogen, und beschlossen, wenn sie un- ^
terliegen sollten, das eidsgenössische Recht anzurufen; allein alssie, dadurch verspätet, zu TeuAn eintrafen , war der § 83 bereitsverworfen, und die stürmische Versammlung beschloß überdieß