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pfahl beyden Theilen Mäßigung und die Annahme einer Am-nestie, Ihr Schreiben richtete sie an die gesammten äußerenRhohen. Allein die neue Hörigkeit zu Herisau, welche sich alsdie rechtmäßige betrachtete, forderte Unterwerfung, und äußerteEmpfindlichkeit gegen das Benehmen der Conferenz, Ihre De-putieren weigerten sich, neben denjenigen der Gegenpartey auf-zutreten ; ihre Dienerschaft beschimpfte öffentlich diejenigen derletztem, und die Session mußte mit jeder Deputation absonderlichunterhandeln, Die Linden wollten die Landsgemeine von Trüf-fel, nicht als gesetzlich anerkennen; und als dagegen die Har-ten einwandten, sie hätten doch derselben beygewohnt, antwor-teten sie: das Verfahren und die Abstimmung seyen tumultua-risch gewesen. Außerdem drangen die Linden auf eine öffentlicheErklärung, daß 1714 zwischen der damahligen Obrigkeit in Ap-penzell und der Stadt St. Gallen keine geheime Verabredungzum Vortheil der Letztem Statt gehabt habe. Im Lande selbstwuchs die Erbitterung, Aus Trogen äußerte man solche Be-sorgnisse von Gewaltthätigkeiten, daß die Conferenz eine Abmah-nung nach Herisau abgehen ließ. Die Gemeine Urnäschen ent-setzte durch Mehrheit ihren Pfarrer, und drey andere wa-ren mit dem nähmlichen Schicksale bedrohet. Bereits flüchtetenviele von den Linden ihre Familien, ihr Vieh und ihre Mobi-lien in andere Gegenden. Die Conferenz war in sich nicht ganzübereinstimmend. Aürich und Bern schienen über der Nützlich-keit des Artikels und der Heftigkeit der Harten zu vergessen,daß nach der damahligen Verfassung von Appenzell, gegen denWillen her Mehrheit einer Landsgemeine, keine Obrigkeit beste-hen könne.
Glarus hatte schon früher das Verfahren der jetzigen Obrig-keit bedauert, aber zugleich bezweifelt, ob gegen den Willendes demokratischen Volkes etwas gethan werden könne. Schas-hausen hatte, wie Glarus, seinen Gesandten den Auftrag ge-geben, wofern man in's Appenzellerland gehen müßte, deS Ror-schacher-Frieöens daselbst keine Meldung zu thun. Einem P