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Zweyter Band.
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Die Bedingung, daß die entsetzten Mitglieder eine ehrenvolleEntlassung erhalten sollten, fand große Schwierigkeiten (*) nichtnur bey der Volkspartey, sondern auch bey Lautrer, der sich vonmehrern derselben beleidigt hielt, und umgekehrt fand der Ent-wurf selbst zu Bern zuerst bedeutenden Widerspruch, den aberdie Zustimmung Frankreichs und des Cantons Zürich endlich be-siegte. Der Entwurf vom 7 April setzte den Räthen und denFamilien-Ansprüchen wesentliche Schranken. Am 8 May 1738wurde er der allgemeinen Versammlung vorgelegt und mit 1316Stimmen gegen 39 angenommen. Die Verwiesenen kehrten zu-rück. Um dem Englischen Geschäftsträger Marsay Genugthuungzu geben, mußte Lautrer auf Befehl seines Hofes den Syndicle Fort zu Niederlegung seiner Stelle, und den Syndic Chouetzu einer schriftlichen Abbitte bewegen. Doch gab endlich derEnglische Hof zu, daß le Fort Rang und Gehalt beybehalte.Auch in diesem Geschäfte beobachtete der Cardinal Fleury die ge-fälligsten Formen. Im Juni 1738 schrieb er an den Rath vonGens: levorrärois, j>orrr Mon parliculier, pouvoir rnerirer rouces vous sver Is bonre äs rns äire äs grscieux er cls klar-ten,?; insis je seng parkaitement, gue je ne äois grr'ä ML kiäe-lile ä execirrer les oräres äs 8. Ll. los eloges grrs vous vari-ier bis» karre äs Mai, er e'ssr le serrl insrlte äonr je puisseirre klarier. Du Crest hatte gesucht, durch Verwendung des Fran-zösischen Hofes in die Aussöhnung aufgenommen zu werden;allein weil er durchaus nicht gefehlt haben wollte, blieb er un-berücksichtigt. Er gab dem Rathe von Genf immer neue Beun-ruhigungen, und im Dezember 1744 verbothen ihm sowohl Zü-rich und Bern den Aufenthalt in ihren Gebiethen.

Aus den verwickelten Verhältnissen der Stadt Biel entspan-nen sich von Zeit zu Zeit neue Streitigkeiten, und beynahe immer

G) Am io Januar 1/36 erwähnen die Nachsaaten eines Be-dauerns des GeneralrProcurators , daß uns prerenlion outree wür-dige Männer nicht mehr an der Spitze der Räthe gelassen habe.