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Zweyter Band.
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eben ihnen entgegen kamen, wurden gelobtet, mehrere andere ver-wundet und die Versammlung trennte sich. Zwar ließ der Generaldie zurückgebliebenen Verwundeten verpflegen; aber weit umherdurch das Land verbreitete sich gegen ihn die Erbitterung. Erund die Seinigen entwichen, gleich ihnen die Jäklin, und niekehrteder General in die Heiinath zurück. Ungesetzlicher fandensich die abgehaltenen Versammlungen der Unzufriedenen vomBerge. Ein zu Thusis versammeltes, meistens aus Gegnernder Entwichenen zusammengesetztes Strafgericht legte dennochdiesen mehr nicht auf, als mäßige Geldstrafen und Entschädigun-gen. Noch andere Zwistigkeiten erzeugte dieser Kampf der Par-teyen auf dem beweglichen Grunde des lockern BündnerischenStaatSgebä'udes. Diejenigen zwischen dem Gotteshausbunde selbstund dem Gerichte Fürstenau legte vermittelnd den X Gerichten-bund bey. Ohne eine Rüge der Oesterreichischen Behörden warauf dem Boden von Räzüns und Reichenau Rudolf von SaliS-Sils, Landammann oder Landvogt zu Fürstenau, durch den Haupt-mann Plant« angehalten worden. Zwischen den Gemeinen imBoden und am Berge entschied endlich nach Jahren ein Schied-spruch, der sie in zwey Gerichte trennte.

Vier und zwanzig Jahre lang hatte Genf die Vortheileder Ausgleichung und des Edictes von 1738 genossen; währenddieser Zeit hatte der Freystaat durch Verträge mit den benach-barten Mächten die von langem her unbestimmt gebliebenen Grenz-verhältnisse berichtigt, und dadurch die Veranlassung gefährlicherStreitigkeiten mit denselben gehoben. Durch Thätigkeit, geistigeAusbildung, Kuustfleiß und gelungene Spekulationen hatten sichdie Glücksumstände vieler Bürger sehr vermehrt; aber immermehr erlosch wieder der republikanische Geist, der mit Beseiti'gung bloßer Privat- und Parteyzwecke vor allem Andern Ein-tracht und das Wohl des Ganzen sucht. Nicht nur wolltendie Angesehenern herrschen, sondern auch die tiefer Stehenden ihreUebcrlegenheit fühlen lassen; und in dem nähmlichen Verhältnissewuchs bey den lctztern die Begierde, jene Aristokratie zu ver-