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Zweyter Band.
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der Ordnung. Die großen Factionen des zerrissenen PolenSmußten den Parteyen in Luzern ihre Nahmen leihen. Conföde-rirte hießen die Feinde jener zwey Druckschriften; Dissidenten die-jenigen, welche sie entschuldigten. Am Neujahrstage 1770 pries underklärte der Kapuziner Reglin seinen Zuhörern den goldenen Bund;der Leutpriester rühmte die erste Vilmerger-Schlacht und diedamahlige Beute. Gleichwohl fehlten dem sich nicht biegendenSchultheiß Keller bey seiner Bestätigung nur vier Stimmen,obgleich er vor derselben den großen Rath aufgefordert hatte,dem katholischen Vororte keinen Schultheißen zu geben, der indem Rufe eines Irrgläubigen stehe. Von dieser Zeit an wur-den die Verhöre zahlreicher; der Schultheiß Keller und eilf an-dere Rathöglieder verbanden sich, ihre Stellen niederzulegen, wennbloße Willkür siegen sollte. In einer neuen stürmischen Sitzungdes großen Rathes am 21 Februar versuchten sie, eine allgemeineVersöhnung oder Amnestie zu bewirken. Ein Ausschuß vonzwölf Gliedern wurde zur Untersuchung des Antrages gewählt;allein da nur drey von Meyers Vertheidigern sich in demselbenbefanden, so nahm die Sache eine ihren Wünschen keineswegsentsprechende Wendung.

Die Mehrheit des Ausschusses und die mit ihr gleichge-stnnte Mehrheit des großen Rathes fanden nicht sowohl, daßAnmaßung. Eigenmacht, Mißbrauch der Gewalt und ungetreueVerwaltung die Regierungen herab würdigen, sondern sie glaub-ten vielmehr, das Uebel bestehe darin, daß man angesehene Män-ner und Familien angegriffen, daß das Patriziat oder der Adel,wie man sich nannte, sich selbst bekämpft habe. Man besorgte,durch solche AuSbrllche könnte die ausschließliche Gewalt verlorengehen. — In seinem Antrage sagte der vorberathende Ausschuß:»alles Unheil komme von der Ueberschrcitung der in einer aristo-kratischen Regierung erforderlichen Moderation her (da nähmlicheinige Familien in vorhergehenden Prozessen nach dem strengstenRechte mitgenommen worden). Daher habe die Commission, da-mit in dem Meyerschen Prozesse nicht der nähmliche Staatsseh-