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wurden nach ihrer Rückkehr verwiesen; und 17LZ trat der Rathvon Zürich über eine neue anonyme Eingabe in keine Untersu-chung ein.
Zu Genf verzögerte die Obrigkeit die Abfassung des verheiße-^ nen Gesetzbuches. Durch den Einfluß des Jnnungsgeistes wa-ren verschiedene Punkte, die man den Natifs versprochen, nichtin Erfüllung gegangen; die Worte der Versöhnung waren nichtaus den Herzen geflossen, und die Personen und Familien, de-ren politischer Einfluß sich vermindert hatte, nicht edel genug,um in der Ruhe des Staates auch die ihrige zu finden. Schonhatte die Macht der Leidenschaften und der alle Bande auflösendenEntzweyungen das Andenken an das geflossene Lürgerblut und andie Versuche des Französischen Cablnets, Versoix auf Kosten derStadt Genf empor zu heben, ausgelöscht. Nur zu gerne eignetman sich, ohne die Folgen zu bedenken, unter günstiger gewor-denen Umständen, früher besessene Vorrechte wieder zu. Manbedachte nicht das Glück der seit zwölf Jahren genossenen Ruhe.Die Partey, welche auf ausschließlichen Besitz der RegierungAnsprüche machte, hatte sich die Gunst des Staatsministers Ver-gennes erworben, von ihr begünstigt auch die NatifS Gehörbey demselben gefunden. Zürich und Bern bedeuteten am Endedes Jahres 1779 dem Französischen Bothschafter, man sehe dieEinmischung Frankreichs als etwas Voreiliges an. Eine Me-diation könne nicht Statt haben, bevor irgend ein GenferscherStaatskörper scorps ck'ecm) sie anrufe. Im Januar 1780 wei-gerte sich die Bürgerschaft, die Syndics aus denjenigen zu wäh-len, welche die Räthe, wie bisher, ihr vorgeschlagen hatten. Eindrohendes Schreiben des Französischen Staatöministers, welchesder Syndic, an den es gerichtet war, nur vorlesen, nicht aberaus der Hand geben durfte, verfehlte seinen Zweck, und veran-laßte die irrige Vermuthung, der Minister handle ohne Wissendes Königes. Der Minister schlug den Cantonen Zürich undBern vor, den Genfern eine Verfassung zu geben. Sie ant-worteten, dieß sey nicht das Amt der Gewährleiste. Gleichwohl