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sie sey gesinnet, Familien aus der Bürgerschaft und auch vomLande den Zutritt zu dem heimlichen Bürgerrechte möglich zumachen; allein da dieß die Forderungen nicht befriedigte, begabsich die Evnferenz wieder nach Freyburg. Die Gegenwart derRepräsentanten trug dazu bey, daß die gewöhnliche Huldigungam Joh. Baptisttag mit geringen Bewegungen geleistet wurde.Als indeß die Mißvergnügten sich durch die Anträge nicht beru-higen ließen, erklärten endlich die vermittelnden Stände am 19Juli, wenn die Mißvergnügten die gesetzlichen Wege einschla-gen werden, so sollten die Bürger, durch Zugeständnisse erfreut,auch die Beschwerden der Landschaft untersucht, und kein Stoffzu gerechten Klagen übrig gelassen werden; Loch dieß Alles mitder Versicherung, man werde die Verfassung Freyburgs mitaller Macht unterstützen und keine Einmischung von außen herzugeben. Die adelichen Familien gaben sich zufrieden; alleinals am 28 Juli die Erklärung der vermittelnden Stände vonden Kanzeln verlesen wurde, erneuerte sich die GalMug. AmAbende versammelten sich die vier Banner oder Viertheil zahl-reich vor der Wohnung des Schultheißen Gaby. Der FürsprechRey, der Notar Gnisolan, und der Kaufmann Jgnaz Girardtrugen als Wortführer öle Forderungen der versammelten Bür-ger dem Schultheißen vor, und reichten ihm eine Protestatisnein; allein nach wenigen Tagen sahen sich Ney und seine Fa-milie auf vierzig, Guisolan auf zwanzig, Girard auf zehn Jahreverbannt. Emanuel Maillardoz, aus einer der regierenden Fa-milien entsprossen, der in einer Bannerversammlung ausgespro-chen hatte, „es sey billig, daß den Bürgern ihre Rechte wie-der eingeräumt werden," wurde mit sechsjähriger Verbannung be-straft, und viele Andere mit verschiedenen Strafen belegt. Nichtsdesto weniger gewährte die Regierung dem Lande Erleichterungen.Sie ertheilte sechszehn Familien das heimliche Bürgerrecht, oderdie Regierungsfähigkeit, und versprach, an die Stelle ausster-brnder Geschlechter neue zu ernennen. Vier Freyburger, welchedem Bürgermeister des Vororts eine Klageschrift überreichten,