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Zweyter Band.
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schof behauptete dagegen, durch die Weisungen hören die Geist-lichen auf, Unterthanen zu seyn; die katholische Welt werdedurch zwey Tribunalien, das geistliche und das weltliche, be-herrscht, u. s. f. Würdig antwortete Luzern, der Umfang sei-nes Gebiethes sey nicht groß; aber das Recht seines Staatesdem der Könige gleich. Jetzt wollte der Nuntius als Vermitt-ler zwischen Luzern und dem Bischöfe auftreten; allein zur nähm-lichen Zeit geboth er allen Beichtvatern eines unter dem Bischöfestehenden Klosters der Stadt, die Lossprechung denen zu ver-weigern , welche gegen geistliche Jmmuniräten gesündigt hätten;und als die Kunde verschiedener geistlicher Einwirkungen sichverbreitete, verband sich der große Rath durch einen Eid, seinealten Rechte zu behaupten, sich weder durch Drohungen und kirch-lichen Bann, noch durch Geld davon abhalten zu lassen; diedrey großen Triebfedern der Furcht, des Aberglaubens und derHabsucht sollten sie nie erschüttern.

Der alte, irre geleitete Papst Benedict XNI, der die Bullevlligsuicus gegeben, und Gregor VH in die Zahl der Heiligenversetzt hatte, bezeugte im Januar 1726 in einem Brevc derObrigkeit von Luzern seine ganze Mißbilligung, erklärte ihrBenehmen gegen den geliebten Sohn, Christian Leonz Ander-matt und die von dem Rathe eingegangene eidliche Verpflich-tung für ein des Fluches würdiges Unternehmen. Der Nuntiushabe auf seinen Befehl sich entfernt, und seinen amtlichen Sitznach Altorf verlegt. Mit Anstand, aber ohne seinem Rechte zuentsagen, antwortete der große Rath. Passionei beschränkte zwarseine Thätigkeit im Lande selbst; aber er hörte nicht auf, dieObrigkeit von Luzern bey dem Papste des Ungehorsams zu be-schuldigen, und andere Geistliche unterstützten ihn. Der Papsternannte einen aus Cardinälen bestehenden Ausschuß. Sein Be-finden war ganz gegen das Luzernische Verfahren. Er trug ausWiedereinsetzung des Pfarrers Andermatt, und wenn diese ver-weigert werden sollte, auf Anwendung der kirchlichen Strafenan. Standhaft erneuerten Rath und Hundert eidlich ihre ein-