dige Behörde an. Der Rath antwortete, er könne die immerausgeübten Souveraim'tätsrechte des Staates nicht stören lassen,und wies die Gemeine, welche das Collaturrecht besaß, an, einenandern Pfarrer zu wählen. Den hierauf gewählten PfarrerMüller wollten weder der Commiffar, noch der Bischof anerken-nen, und der letztere drohete, gegen diesen alle csnooic» rews-äis anzuwenden. Die Fortsetzung des Briefwechsels diente nur,die Empfindlichkeit zu vermehren.
Unversehens änderte der Nuntius das bisher wenigstensscheinbar beobachtete ruhige Verfahren. Am 25 Oktober, zweyStunden vor Anbruch des Tages, verreiste er von Luzern nachAltorf, und ließ nach seiner Abreise dem Amtsschultheißen einigeZeilen von seiner Hand zustellen, worin er die Verletzung derkirchlichen Immunitäten und einen Befehl des heiligen Vatersals die Ursachen seiner Abreise angab. Aus Aktors führte erbittere Klagen gegen alle katholischen Orte, welchen Luzern dieschnelle Abreise und die erfahrenen Eingriffe in seine Befugnisseunverzüglich anzeigte, und sich ihre bundermäfiige Hülse vorläufigausbath. Der Bischof schrieb nun, der Pfarrer wäre nicht einMahl befugt gewesen, auf die geistlichen Freyheitem zu verzich-ten; die bischöfliche Gerichtsbarkeit sey von Christus eingesetzt,von Kaisern bestätigt, u. s. f. Der Rath antwortete dem Li-"schofe am 9 November, die aus Milde von Kaisern und Königender Geistlichkeit vergönnte Befreyung vom Weltlichen könne niezum Untergänge weltlicher Herrschaft ausgedehnt werden. Gegenden Papst beschwerte sich der große Rath über die Entfernungdes Nuntius, sein Benehmen und seine entstellenden Berichte.Die angetragene Vermittelung der katholischen Orte verboth sichLuzern; als aber der Pfarrer Andermatt aus Küßnacht am Vier-waldstätter-See eine von Constanz hergekommen?, und für Lu-zern nachtheilige Darstellung verbreitete, erließ der Rath eineandere nach seinem Gesichtspunkte, zeigte, wohin es kommenwürde, wenn eine Landesobrigkeit einen Einwohner, der sichweigere, vor ihr zu erscheinen, nicht entfernen könnte. Der Bi-