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den Jahre aufs neue in Bewegung. Der Papst forderte nochein Mahl die Aufhebung der Verbannung Andermatts unterAndrohung des Interdiktes. Schon hatte der große Rath, mitUnwillen erfüllt, beschlossen, der bereits angesetzten Erneuerungdes Borromäischen Bundes in Schwyz nicht beyzuwohnen, bisder Streit würde beygelegt seyn, als ein anderer Einfluß mitder Mehrheit Einer Stimme den veränderten Beschluß bewirkte,an demselben Theil zu nehmen, doch nur wenn der Nuntiusnicht zugegen seyn wurde. 1731 wurde endlich die Sache un-ter Clemens XU ohne neue Opfer der Luzerner beygelegt. Wäh-rend dieses wichtigen Geschäftes trug der vortreffliche FranzUrs Balthasar zuerst als Staötschreiber, dann als Rathsherrsehr viel zu der Behauptung der Rechte des Staates bey.—DerNuntius Passionei verwickelte sich noch in andere Händel, undforderte auch vergeblich von den Benedictiner-Klöstern, in derSchweiz, ihre Amtswahlen sollten in seiner Gegenwart oder dochnur mit seiner Bewilligung vorgehen.
Der Versuch eines Verbrechens veranlaßte 1748 einen neuenGegenstoß der weltlichen Gerichtsbarkeit mit der geistlichen.Zwey Spanische Mönche, dir eine Wallfahrt nach Einsiedeln mach-ten, warfen im Entlibuch eine Weibsperson zur Erde, in derAbsicht, sie zu mißhandeln. Leute, welche ihre Stimme vernäh,men, eilten herbey, ergriffen die Ruchlosen und brachten sie derObrigkeit, welche sie als Geistliche dem bischöflichen Commissarüberlieferte *), der sie dem Nuntius Acciasuoli übergab. MitBeförderung wollte die Obrigkeit die Untersuchung betreiben,um das Ergebniß derselben dem Legate zuzustellen; allein die-ser sonst billige und gutmüthige Prälat wurde von seinem Au-ditor geleitet, und durfte den Forderungen des hierarchischen
(') i573 waren zwey Priester wegen des Verbrechens der Noch.iuchk durch Urtheil der Obrigkeit hingerichtet worden. Gregor XIIIbelegte zwar Luzern mit dem.Banne, hob aber denselben auf ihreVorstellungen ohne weitere Folgen wieder auf.