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Zweyter Band.
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wendig machten, traten nur die gewöhnlichen Tagsatzungen zu-sammen, welche seit dem Toggenburgcr-Frieden zu Frauenfeldgehalten wurden. Ihr Hauptgeschäft war die Rechenschaft oderJahrrechnung der Beamten über die Verwaltung der gemeinenHerrschaften und die Entscheidung der Appellationen *) aus den-selben. Sie wurden daher oft nur von den alten Orten besucht,indem bisweilen auch Freyburg und Solothurn, ungeachtet ihresAntheiles an dem Thurgauischen Landgerichte, ihr Ausbleiben vondiesen Jahrrechnungen entschuldigten. An andern Gegenständender Berathung gebrach es nicht; doch nur selten kam man dar-über zum Schlüsse, und weit öfterer blieb es bey dem all re-keienstuin.

Sehr oft und bis i» die Achtziger-Jahre stößt man auf Be-schwerden und Berathungen über die geistlichen Immunitätenund über Erwerbungen in todte Hand. Von der Mitte deSJahrhunderts an erneuerten sich die nachteiligen Folgen einesfehlerhaften Verfahrens im Mnnzwesen. Während mehrererJahre berieth man sich über ein gemeinschaftliches System; alleinman konnte sich nicht vereinigen, obgleich dasselbe nur die ge-meinen Herrschaften betraf. Nicht nur hatten mehrere Cantoneunklug ihre Scheidemünzen vermehrt, sondern die aus Veran-lassung des siebenjährigen Krieges verschlechterten ReichSmunzenbreiteten sich über die Schweiz aus, weil man es versäumt hatte,dem ersten Eindringen Verbothe entgegen zu setzen. Eigen-nützige Menschen suchten auf ihrer Einbringung die Befriedi-gung einer niedrigen Gewinnsucht. Das Gold und die grobenSilbersorten stiegen zu ungewohnten Preisen. Am Ende halfenmehrere Cantone sich dadurch, daß sie alle kleinern Münzen au-ßer den ihrigen verbothen.

(*) Diese Geschäfte besorgten für die Vogteyen Lauis, Lugga-ruS, MendriS und Mainthal die Gesandten der Xll regierendenOrte iährlich auf dem Syndikat zu LauiS; fnr Laden und die un-tern freyen Aemter die Gesandten von Zürich, Bern und Glacus.