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Zweyter Band.
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Am 10 Februar erfolgte eine Pacification. Die verhaßtenBestimmungen des Reglements von 1782 wurden aufgehoben.Der große Rath nahm die Veränderungen mit 138 Stimmengegen 9, die Blirgerversammlung mit 1327 gegen 34 an.Das Geräusch einer dreymahligen Loebrennung von hundertKanonenschüssen und der Schimmer einer Beleuchtung der Stadtsollten die Versöhnung zeigen. Das Reglement von 1782 undder KriegSrath wurden aufgehoben; die vormahlige Einrichtungder Stadtwache ohne Casernen, die bürgerliche Miliz-Einrich-tung und die Lürgerzirkel (oereles) hergestellt, und die Casernenbekamen eine gemeinnützige Bestimmung; die Burgerversamm-lung erhielt die Wahl der Glieder des kleinen, doch aus dreyvorgeschlagenen Gliedern des großen Rathes; die vormahligeWahlart der SyndieS wurde hergestellt, und sechs und dreyßigBürger dem großen Rathe beygeordnet; durch einen andern Be-schluß sollten die Verbannten von 1782 vermittelst einer Bitte andie garantirenden Mächte zurück berufen werden, u. s. s. Man er-hielt von diesen die Gewährleistung des Vorgegangenen, und dieAngesehenern näherten sich ihren Mitbürgern desto mehr, weildie ganz veränderte Lage Frankreichs sie wenig mehr auf Un-terstützung von dort her hoffen ließ. Die Repräsentanten kamenihren Gegnern entgegen, weil sie bemerkten, daß auch bey denAnsaßen und dem Landvolke die Begierde aufwachte, Ein-fluß auf die öffentlichen Angelegenheiten zu erhalten, und imFrühling 1791 bereits einige unruhige Auftritte auS dieser Quelleentstanden waren. Noch mehr fühlten alle Freunde der Unab-hängigkeit Genfs das dringende Bedürfniß, sich" entgegen zukommen, als man vernahm, daß in Frankreich der Plan einerEinverleibung vorhanden sey, und von ausgewanderten Genfernselbst unterstützt werde *). Der Rath wandte sich deßwegen nichtnur an Zürich und Bern, sondern auch an das Großbritannische

(*) Schon 1789 hakte der geheime Rath von Bern an denjenigenvon Zürich Besorgnisse hierüber geäußert.