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Zweyter Band.
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Cabinet. Zur nähmlichen Zeit erneuerte das Domcapitel zuAnneci, indem es sich das Capitel der Cathedralkirche von St.Peter zu Genf nannte, die alten Ansprüche auf die Gefalle inder Landschaft Gex.

Als 1792 der Krieg zwischen Frankreich und Sardinien aus-bcach und die Franzosen in Savoyen einrückten, forderte derRath von Genf, durch die Lürgerversammlung bevollmächtigt,kraft der alten Verträge, nach frühern Beyspielen, von Zürichund Bern eine Besatzung von sechszehnhundert Mann, die, zuzwey Fünftheilen von Bern bewilligt, mit Schnelligkeit in denersten Tagen des Octobers eintraf. Der Französische ResidentChateauneuf, dessen Anerkennung Genf bey den Eidsgenoffenentschuldigte, weil diese im nähmlichen Zeitpunkte die diplomati-schen Verhandlungen mit Frankreich unterbrochen, hatte indeßschon am 27 September unter dem Verwände, diese Maßregelsey den 1782 durch die vermittelnden Machte angenommenenGrundsätzen über die Neutralität Genfs zuwider, gegen dasEinrücken der Schweizer protestirt und erklärt, eine Besetzungvon Genf könne nur durch ein Einverständniß der Gewährlei-ster geschehen. Den Einmarsch nannte er eine Feindseligkeit,und forderte gebietherisch die Bestrafung der Magistraten, welchediese Hülfe nachgesucht hatten; aber mit festem Muthe billigten dieversammelten Bürger ihr Benehmen. Der General Montesquieu,der das Französische Heer in Savoyen befehligte, mußte miteiner Abtheilung desselben sich der Stadt nähern und die Räumungdrohend fordern; aber unfähig, sich als bloßes Werkzeug zurUnterdrückung der merkwürdigen Republik gebrauchen zu lassen,schloß er mit derselben einen Vertrag, kraft dessen die Schwei-zer die Stadt verlassen, und Frankreich nur eine kleine Trup-penabtheilung in der Nähe derselben stehen lassen sollte. Erwurde von seinen Obern mißbilligt, und entging der Gefahr,gefangen gesetzt, vielleicht mit dem Tode bestraft zu werden,nur durch eine schnelle Flucht nach Genf, und von dort in dasWaatland. Bern hatte dem Französischen Befehlshaber ange-

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