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Handelsfreyheit, gleiche Rechte des Landmannes mit dem Städter,LoSkäuflichkeit der Grundzinsen, und noch Anderes. Neracher,ein Autodidact von nicht gewöhnlichen Fähigkeiten , übernahm dieZusammenstellung des Ganzen, dem die Aufschrift: Ein Wortzur Deherzigung an unsere theuersten Landesoäter, gegeben wurde.
Einige Bekannte erhielten Abschriften, die noch näher ge-prüft, ausgearbeitet, und, mit Unterschriften begleitet, der Ob-rigkeit eingegeben werden sollten. Man hielt auffallende Ausam-menkünfke, die entdeckt wurden, und zuerst die VerhaftungenPsenningers und Ryffels zur Folge hatten. Sogleich wurdedie Denkschrift an beyden Seeufern und noch weiter verbreitet.Die Kunde dieses Versuches und eine Theilnahme für denselben,verbreitete sich über viele Gemeinen. Neue Verhaftungen, mitausgedehnten Untersuchungen verbunden, erfolgten. Am 13 Jenaer1795 wurden Neracher auf sechs, Pfenninger und Staub vonPfäffikon für vier Jahre aus der Eidsgenossenschaft verbannt;ungefähr dreyßig Andere mit Geldstrafen für die Armen-Cassenihrer Gemeinen und Entsetzungen von Ehrenstellen und Bedie-nungen belegt. Viele Andere erhielten Verweise, daß sie dieDenkschrift angenommen und gelesen hatten. (Memorial-Handel.)Viele Regierungeglieder und Privaten in Jürich fühlten die Un-billigkeit und die Unhaltbarkeit der von der Stadt ausgeübtenVorrechte; aber eine größere Zahl sah in denselben längst erwor-bene, durch die Zeit verjährte Rechte, an welche das Glück derStadtbürger geknüpft, und zu deren Antastung die Obrigkeitnicht berechtigt sey. Drohungen folgten auf jede Erwähnungeiner Nachgiebigkeit, und die meisten Magistraten selbst besorg-ten, ein Anfang von Nachgiebigkeit möchte eine nicht zu berech-nende Reihe anderer Forderungen zur Folge haben. So mußteauch dieß Mahl ein späteres Geschlecht die Begierden seiner Vor-gänger, ihre Befugnisse und Vorrechte soweit auszudehnen, alses je die Umstände erlaubten, durch große Verlegenheiten undStürme büßen.
Die vorgenommenen Untersuchungen und die Anzahl der Be-