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straften vermehrten die Tiefe und den Umfang der Unzufriedenheit.Man erinnerte sich der alten Briefe, welche die verschiedenenLandesgegenden bey Waldmanns Hinrichtung unter Vermitte-lung der alten Orte, sowie 1525 und 15Z2 von der Obrigkeiterhalten hatten, und die Aeußerung angesehener Beamten, wennfür die erhobenen Forderungen Documente vorgelegt werden könn-ten,, so würden Dieselben berücksichtigt werden, erhöhrte die da-durch entstandenen Hoffnungen. Küßnackit forderte durch Abge-ordnete Aufscl-.lüffe über dieselben von ihren Obervögten. Inseiner Mayen-Gemeine beschloß der Hof Stäfa, zu welchem da-mahls noch Oetweil und einige Theile von Egg und Hombrech-tikon gehörten, am 12 May, durch neun Ausschüsse Abschriftender Urkunden von Küßnacht abhohlen zu lassen. Ungeachtet des ebeneingetroffenen Befehles, Alles ruhig zu seyn, wurde am 16 in einerneuen Gemeine in der Kirche ein Ausschuß von vier und zwan-zig Mitgliedern gewählt. Man beschloß: 1) von der RegierungAufklärung über die Urkunden zu begehren; 2) ihr schuldigeAchtung zu beweisen, und jede Verletzung derselben anzuzeigen;Z) die ganze Angelegenheit als Sache der Gemeine zu behandeln,und Alle für Einen zu stehen. Ein noch zahlreicherer Ausschußvon fünfzig Mann wurde angeordnet. Aehnliche Ausschüsseverordneten Küßnacht, Horgen und andere Gemeinen, ungeach-tet der obrigkeitlichen Abmahnung. Abgeordnete vieler Gemei-nen bathen um Auskunft, ob die Urkunden noch gültig, oderdurch neuere Beschlüsse aufgehoben seyen. Der große Rath hattedagegen eine Abmahnung erlassen, zugleich aber Hoffnung zuErläuterungen gegeben, doch aber seinen Unwillen gegen dieje-nigen bezeugt, welche durch Vorspiegelung derselben Andere irregeführt hätten. In Privat-Audienzen wurden die Urkundenals veraltet behandelt. Die Ausgeschossenen von Stäfa erklärten,wenn man ihnen nicht Auskunft über den Waldmannischen Briefertheile, werden sie sich an die alten Orte wenden, und sie ge-horchten nachfolgenden Vorladungen nicht mehr. Eine Aufforderung,von den unerlaubten Beschlüssen und Schritten abzustehen, beant-