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und vor End« des MonathS gab ein blinder Lärm, der die An-kunft der Franzosen verkündigt hatte, den Anlaß zum Einrückenvon zehn Oesterreichischen Bataillonen, welche die Pässe gegendie Schweiz besetzten. Vermögen von Ausgewanderten wurdeneingezogen, Schweizerische Zeitungen verbothen und strenge Si-cherheitsmaßregeln eingeführt.
In den ersten Tagen des Octobers 1798 hatte die HelvetischeRegierung ihren Sitz von Aarau, wo sie den erforderlichen Raumnicht fand, nach Luzern verlegt. Nicht nur suchte das Direk-torium durch Kundmachungen das Volk über seine mannigfalti-gen Besorgnisse zu beruhigen, sondern am 10 September hatteder Bischof von Constanz durch eine solche der Geistlichkeit sei-nes Schweizerischen Sprengels angezeigt: wiederhohlt habe dasDirectorinm ihn ersucht, eine berubigende Erklärung über dieEidesleistung zu geben; er finde nach genauer Prüfung, derGlaube werde durch die Eidesleistung nicht gefährdet. Nurwenig wirkte diese Ermahnung; denn der von den Ordensgeist-lichen bewiesene Eifer hatte die Folge., daß durch ein Gesetz vom17 September den Klöstern die Aufnahme von Novizen und Pro-feffen verbothen, das Vermögen aller geistlichen Körperschaftenals Eigenthum des StaateS erklärt, und unter die Aufsicht desselbengesetzt wurde; doch mit dem Vorbehalte, daß die Bewohner der-selben, wie bisher, unterhalten, und das Vermögen selbst den Schul-und Armenanstalten gewidmet bleiben sollte. Befeuerte diesesGesetz die Klosterleute zu neuen Versuchen gegen das Bestehende,so brachte die am 22 October beschlossene, ungewohnte Vermö-genssteuer in den über den Verlust ihrer Vorrechte und über die freyeNiederlassung, welche dem Kaufmann, Krämer und Handwer-ker unwillkommene Mitbewerber an die Seite setzte, bereits un-zufriedenen Städten neues Mißvergnügen hervor. Die Bestim-mung eines weit unter dem wahren Werthe stehenden LoekaufeSfür die Zehnten, und eines ebenfalls sehr niedrigen für dieGrundzinsen machten auf die Besitzer und auf die vornähmlichauS diesen Gefallen besoldete Geistlichkeit die nähmliche Wirkung.