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abgelöst, und niemand mehr hinein oder heraus gelassen wor-den. Um vier Uhr Morgens versammelten jene dreyzehn Gliedersich auf dem Rathhanse und luden noch eilf andere durch An-schriften zu sich ein. Diesen wurden Sicherheitskarten zugestellt;andere unberufene Glieder hingegen, die sich auch einfinden woll-ten, wies die Wache zurück. Auf einen von den Vollzichungs-räthen Dolder und Savari eingesandten Antrag erließ nun dieseVersammlung, mit siebzehn gegen sechs verwerfende Stimmen,in der Form eines Gesetzes den nachfolgenden Beschluß: InErwägung, Laß die Tagsatzung ihre Befugnisse überschrittenund sich mit einem neuen Entwürfe beschäftigt, daß durch denAustritt aller Mitglieder der kleinen und der Mehrheit anderer Can-tone dieselbe aufgehört habe, eine allgemeine Helvetische Tagsatzungzu seyn , und daß es Pflicht sey, den Gräueln der Anarchie zuvorzu kommen: ist die unter der Benennung allgemeine HelvetischeTagsatzung zu Bern sitzende Versammlung aufgelöst, und ihreArbeiten als nichtig erklärt. Die unterm 29 May 180t bekanntgemachte Verfassung wird in Betreff der Organisation der Cen-tralgewalt von nun an in Vollziehung gesetzt; ein Ausschuß vonfünf Gliedern aus der Mitte des gesetzgebenden Raths wird dem-selben während der Sitzung ein Verzeichnis) von fünfundzwanzigMännern vorschlagen, die den Senat bilden sollen. Die ver-fassungsmäßige Tagsatzung wird sich längstens in drey Mona-then versammeln.
Nach der Abfassung dieses Beschlusses wurden einige Gliederder Versammlung zu Doldern und Savari hingesandt, um durchdiese den Wahlausschuß ernennen zu lassen. Dieß geschah, undzugleich wurden ihnen auch die Nahmen der fünfundzwanzig zuwählenden Senatoren zugestellt. Einigen derselben war die Be-merkung beygefügt: „Von dem Französischen Gesandten besondersempfohlen." Nach wenigen Minuten war diese Wahl vollendet.Um 7 Uhr wurde den noch immer in ihrem Versammlungszimmerbewachten vier Vollziehungsräthen jener Beschluß der eilf Mit-glieder der Gesetzgebung mitgetheilt, und nun erst erhielt Rütti-