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reich bereit zu halten. Er war nicht ein Mahl deutlich darauszu sehen, ob keine andere Heeresabtheilung sie ersetzen werde,lind zur nähmlichen Zeit erhielten Angestellte Befehle von ihrenObern aus Frankreich, welche bewiesen, daß diese nichts voneiner solchen Maßregel wußten. Am 15 theilte der Landammanndiese Kunde dem Vollziehungsrathe mit, der, über dieselbe sehrbetroffen, sogleich an den Französischen Minister in der Schweizund an den Helvetischen Gesandten, Stapser, zu Paris schrieb,um Aufschlüsse zu erhalten, und mittlerweile einen Aufschub die-ser Maßregel auszuwirken; doch schon in der Nacht vom 15 aufden 16 traf der Helvetische Gesandtschaftssekretair Boizot vonParis mit Talleyrands Note vom 8 Juli ein, die den 20 fürdie Räumung der Schweiz festsetzte; und am 17 gab der nichteinige VollziehungSrath, dessen Vorsteher noch Aufschub suchenwollten, während daß die beyden Statthalter sogleich einwilligenzu müssen glaubten, dem Senate Kenntniß von der Sache, derdie Gründe für und wider erwog, aber keinen Beschluß faßte,weil der Vollziehungsrath sich die Entscheidung vorbehalten hatte.Während der Sitzung war Dolder in das Vorzimmer abgeru-fen worden und zeigte bey der Rückkehr an, Abgeordnete derMunizipalitat und der Gemeindskammer von Bern hätten ihnersucht, anzuzeigen, sie und die ganze Gemeine würden, imFalle daß die Franzosen zurück gerufen werden sollten, für dieöffentliche Ruhe und die besondere Sicherheit der Regierungmit Leib und Gut stehen. Unter solchen Umständen war nichtdaran zu denken, öffentlich hindern zu wollen, was der höchsteWunsch der großen Mehrheit aller Volksklaffen war; denn fremdeKricgsvolkcr sind das Unerträglichste, für dessen Abhaltung oderEntfernung von seinem Herde, sobald Aussicht dafür vorhandenist, dem Manne ohne Sclavensinn kein Opfer zu theuer, seinLeben nicht zu kostbar seyn soll.
Der Vollziehungsrath versuchte es nun, eine unbefangeneStellung anzunehmen, und beschloß noch an demselben Abende,dem ersten Consul für seinen Entschluß, die Truppen aus Hel-