den übrigen Cantonen vereinigen zu müssen; gutes nachbarli-ches Vernehmen werde dadurch nicht gehindert werden, u. s. f.Zwar waren damahls noch keine Abgeordnete für Uri und Un-terwalden zugegen; aber schon am 16 beschloß in Obwalden,wo man setzt hoher gesummt war, als in Nidwalden, eine ver-doppelte Central-Munizipalität, die Kosten für die Verpflegungder Truppen sollten durch die Beytrage derjenigen besuchten werden,die von der Helvetischen Regierung Besoldungen erhalten hätten. Am24 Juli versammelten sich zu Gersau bey dem Alt-LandammannCamenzind: Alois Reding, Jost Müller von Altorf undWürich von Unterwalden, um sich zu berathschlagen, ob Lands-gemeinen gehalten werden sollen, und was daselbst vorzunehmensey. Au Stanz und noch an andern Orten war der Hirten-brief deö Bischofs von Constanz abgerissen worden. In Glarnischien man ruhig zu seyn; doch war bereits keine VerwaltungS-kammer mehr in Thätigkeit, ungeachtet von dieser Behörde dieganze Verwaltung eines Cantons abhing.
Mehrere bedeutende Männer, wie ;. D. Escher, hatten dieErnennung in den Senat ausgeschlagen. Nicht nur von ihrenerklärten Gegnern, sondern auch von ihren Anhängern vernahmdie Regierung Handlungen und Aeußerungen, die offenkundigbewiesen, wie schwach ihr Ansehen sey. Am 19 Juli schriebdas Bezirksgericht Semxach an den Senat, er möchte den Can-tonen die Ernennungen der Wahlkörper überlassen, weil es schwerhalten würde, das Volk zu überreden, der Canton habe seineeigene Organisation festgesetzt, wenn die Verfertige! derselbennicht von der Mehrheit der Cantonsbllrger ernannt werden; dieleBestimmung sey nur in den Kusatzartikeln enthalten. Awar ließder Senat sich nicht abhalten, am 26 zu beschließen, e« soll»von ism in jedem Cantone aus einem doppelten Vorschlage desVollziehungSratheS eine Commission gewählt werden , um die Can-toneorganisation zu entwerfen , die nachher den Bürgern desselbenzur Annahme oder Verwerfung weOe vorgelegt werden. Wirk-lich wählte er die Wahlkörpcr, erlaubte sich aber keine Nachdruck-